Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.05.13



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Hauptversammlung der adidas AG am 8.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 (einschließlich des gebilligten, korrigierten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011), des zusammengefassten Lageberichts für die adidas AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Dividende im Vergleich zum Vorjahr um 35% von 1,00 € auf 1,35 € je Aktie zu erhöhen. Bezogen auf den ausgewiesenen Konzerngewinn 524 Mio. € stellt dies eine Ausschüttungsquote von 53,9% dar (Ohne Berücksichtigung der Wertminderung der Geschäfts-oder Firmenwerte von 265 Mio..€ beträgt der Ausschüttungssatz 35,7%). Dies ist eine deutliche Erhöhung der Ausschüttungsquote im Vergleich zur Vorjahresausschüttungsquote von 31%.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Umsatz des Konzerns konnte währungsbereinigt um 6% auf ein neues Rekordniveau von 14,9 Mrd.€ gesteigert werden. Auch bei der operativen Marge und beim Ergebnis je Aktie konnten deutliche Verbesserungen erzielt werden. Auch wenn die Erfolge des Geschäftsumbaus bei der Marke Reebok noch ausgeblieben sind und ein Betrugsfall bei der indischen Reebok-Tochter das Unternehmen belastet haben, kann die Arbeit des Vorstandes insgesamt gesehen als sehr erfolgreich bezeichnet werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben und seine Kontrollfunktion gewissenhaft und umfassend erfüllt hat. Der Betrugsfall bei der indischen Reebok-Tochter ist dem Aufsichtsrat nicht anzulasten.

TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung bestehender Unternehmensverträge

Zustimmung
Begründung: Der Anpassung der bestehenden Unternehmensverträge an die neuen gesetzlichen Anforderungen kann zugestimmt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sind aus Sicht der SdK unproblematisch.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen von € 50 Mio. € liegt zwar innerhalb von 25% des Grundkapitals. Zusammen mit den unter TOP 7 und 8 zur Abstimmung kommenden Vorratsbeschlüssen wird jedoch die Grenze von 25% des Grundkapitals deutlich überschritten. Gemäß den Richtlinien der SdK ist der Vorschlag deshalb abzulehnen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die bislang nicht ausgenutzte Ermächtigung, das Grundkapital um bis zu 25 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen, soll erneuert werden. Die SdK, die Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen grundsätzlich kritisch gegenüber steht, trägt jedoch Kapitalvorratsbeschlüsse gegen Sacheinlagen bis 10% des Grundkapitals mit. Allerdings sollten alle Vorratsbeschlüsse in der Summe betrachtet nicht mehr als 25% des Grundkapitals von 209 Mio.€ betragen. Diese Grenze wird jedoch deutlich überschritten, wenn die vorgeschlagene Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (50 Mio..€) und die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen (25 Mio.€) addiert werden.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Siehe Begründung zu TOP 6 und 7

TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.