Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.05.13



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Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft am 6.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Enthaltung
Begründung: Abgesehen davon, dass es ungewöhnlich ist, diesen TOP an den Anfang der Tagesordnung zu setzen, wird nicht ganz klar, zu welchen Vergütungshöhen das System führen soll und wird. Zwar ist es systemisch vergleichsweise ausführlich im Geschäftsbericht beschrieben und macht den Eindruck, dass es die geforderten Kriterien in Bezug auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung erfüllt. Es fehlen aber konkrete Bandbreiten zur Höhe der Zielentgelte und Beispielsrechnungen. Die konkreten Auswirkungen in der Praxis bleiben aus unserer Sicht zunächst abzuwarten.

TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 und Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Keine Beschlussfassung zu diesem TOP.

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Mit der vorgesehenen Dividende von 1,05 € pro Aktie werden ca. 37% des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet. Das liegt in der Bandbreite der auch beim Börsengang im Oktober 2012 erklärten Bandbreite künftiger Dividenden in Höhe von 35-45% des Ergebnisses. Eine Erhöhung dieser Bandbreite in Richtung 40-60% wird zu thematisieren sein. Für 2012 gilt, dass die Dividende für das ganze Jahr gezahlt wird trotz des relativ späten Börsengangs im Oktober 2012.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2012 gemanagt mit Wachstum in Volumen und Ertrag, sowohl organisch wie auch durch Akquisitionen in wachstumsstarken Schwellenländern. Das Unternehmen mit seinen 4 Geschäftsbereichen und 6 Segmenten scheint gut aufgestellt und auf weiteres Wachstum in der Zukunft vorbereitet zu sein. Außerdem ist der Börsengang im Jahr 2012 recht erfolgreich durchgeführt worden, wenn auch zum Schluss etwas holprig und nicht ganz nachvollziehbar für Kleinaktionäre.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat zum Erfolg des Unternehmens durch Begleitung des Vorstands, Einbeziehung bei wichtigen Entscheidungen und durch Überwachung des Vorstands beigetragen. Insbesondere beim Börsengang hat er eine außerordentliche, erfolgreiche Mitwirkung gehabt.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2013

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von KPMG, Hannover, bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen und begleitenden Leistungen sind offensichtlich kompetent und vollständig erfolgt.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Streichung von Absatz 6 von § 5 der Satzung ist sachgerecht. Er betrifft Beschränkungen der sogenannten Legitimationszession bei Eintragungen in das Aktienregister im eigenen Namen für Aktien, die einem anderen gehören. Die Vorschrift hat sich als relativ aufwendig bei einem relativ geringen Nutzen herausgestellt.

TOP 8
Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von 5 bisherigen Mitgliedern der Anteilseigner sowie 3 neuen Mitgliedern bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Mitglieder haben sich offensichtlich bewährt, die 3 neuen Mitglieder sind erfahrene Mitglieder von Vorständen namhafter Unternehmen. Hinzuweisen ist die auf den AR-Vorsitzenden und seinen Stellvertreter justierte Altersgrenze von 72 Jahren bei der Wiederwahl.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.