Abstimmverhalten zur HV der Ahlers AG am 07.05.2013
Hauptversammlung der Ahlers AG am 7.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Ahlers AG zum 30. November 2012, der Lageberichte des Vorstands für die Ahlers AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 sowie 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Bei einem Konzernergebnis von 0,48 Euro je Stammaktie werden 0,60 Euro Dividende und bei einem Konzernergebnis je Vorzugsaktie von 0,53 Euro 0,65 Euro Dividende gezahlt. Da diese angebotene Ausschüttung aber mit jeweils 0,12 Euro aus der Substanz des Unternehmens entnommen werden soll, ist sie eigentlich nicht zu rechtfertigen. Die geplante Zustimmung ergibt sich allein aus der Tatsache, dass die Gesellschaft schon seit vielen Jahren mit einer soliden Kapitaldecke und einem derzeitigen Eigenkapital von 63 Prozent wirtschaften kann.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12
Zustimmung
Begründung:
Dem Vorstand ist es im Geschäftsjahr 2012 nahezu gelungen, trotz des weiterhin für
Herrenbekleidung schwierigen Marktumfelds das Ergebnis des Vorjahres zu halten.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12
Zustimmung
Begründung:
Der AR hat wie erwartet die Arbeit des Vorstands auch in partiell kritischen Situationen
verantwortungsvoll beraten (siehe Bericht) und ist damit auch seiner Kontrollverpflichtung gewissenhaft nachgekommen. Durch ihr entschiedenes Auftreten haben die Mitglieder des AR dazu beigetragen, dass die Ertragslage des Unternehmens auf hohem Niveau bleiben konnte.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13
Zustimmung
Begründung:
Obwohl ein Wechsel des Abschlussprüfers anstehen sollte, wird dem Vorschlag wegen der
bisher ausgewiesenen Genauigkeit und Unabhängigkeit der BDO AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zugestimmt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft
Ablehnung
Begründung:
Die Gesellschaft macht nach Beschluss der HV 2011 von der Opt-Out-Regelung Gebrauch und verzichtet seitdem auf die für Aktionäre zur Beurteilung von Berechtigung und Angemessenheit wichtige Offenlegung der individualisierten Vorstandsgehälter.
Das vorgeschlagene Vergütungsmodell enthält wie allgemein üblich neben einem festen
Jahresgehalt auch eine variable Komponente, für die Bemessungsparameter angegeben werden: Nachhaltige Entwicklung des Konzern-Umsatzes, die Konzernergebnisse, das
Net-Working-Capital und die Aktienkurse über den Zeitraum von zwei Dreijahreszeiträumen. Unklare Formulierung im Vergütungsbericht lassen vermuten, dass die vom Gesetz verlangte Orientierung an langfristigen Parametern nicht im Gesamtumfang eingehalten wird. Eine Klärung des Sachverhaltes muss auf der HV eingefordert werden. Darüber hinaus fehlen konkrete Aussagen über die Gewichtung der festgesetzten Komponenten der Bemessungsgrundlage.
Im Geschäftsbericht wird zwar von einem Höchstbetrag bei den zielorientierten Tantiemen ge-schrieben, aber er wird nicht mit konkreten Zahlen belegt, die aber für die Beurteilung der Höhe des Gesamteinkommens der Vorstandsmitglieder von Bedeutung wären.
Bei den variablen Vorstandsvergütungsanteilen fehlt die Problem-Auseinandersetzung („worst-case“), die die Möglichkeit in Betracht zieht, dass negative Ereignisse entscheidenden Einfluss auf die zukünftige Geschäftsentwicklung haben könnten. Auf eine erforderliche Herabsetzung der Vorstandsvergütung bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens wird nicht eingegangen.
Nicht akzeptabel ist zudem, dass das Unternehmen den gut bezahlten Vorständen soziale Wohltätigkeiten zukommen lässt, z.B. sollen die Kosten für die Dienstwohnung eines Vorstandmitgliedes übernommen werden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Änderung von § 18 der Satzung der Gesellschaft
Ablehnung
Begründung:
Die Unabhängigkeit des AR für seine Aufgabe als kritischer Begleiter des Unternehmens und verantwortlicher Kontrolleur der Vorstandsarbeit steht in Gefahr, wenn ihm variable Vergütungskomponente zugesprochen werden, die sich am Unternehmenserfolg orientieren. Die
Souveränität ist nur dann gewährleistet, wenn die Mitglieder des AR, losgelöst vom Geschäftsverlauf der Gesellschaft, ihre Beurteilungen und Entscheidungen treffen müssen.
Der vorgesehene Antrag, die AR-Vergütung in variable und feste Bestandteile aufzuteilen, wird von der SdK abgelehnt. Generell wird aus den genannten Gründen eine fixe Vergütung ge-fordert.
TOP 8
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung:
Gegen die zur Wahl bzw. Wiederwahl der vorgeschlagenen Personen zum Aufsichtsrat
(Vollmitglied/Ersatzmitglied) bestehen keine Bedenken.
Alle sind erwiesenermaßen qualifizierte Persönlichkeiten, die sich auf ihre zukünftigen
Aufgaben konzentrieren können, weil sie keine zusätzlichen Mandate in anderen Unternehmen ausüben.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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