Hauptversammlung der Kässbohrer Geländefahrzeug AG am 23.4.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011/2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012.
Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt der Entlastung des Vorstandes zu, da er nach unserem derzeitigen Kenntnisstand seine Aufgaben der Unternehmensführung stets wahrgenommen hat. Die Gesellschaft konnte sich trotz eines schwierigen und engen Marktumfeldes mit einem Vorsteuerergebnis von ca. € 25,00 Mio. gut behaupten.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012.
Zustimmung
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist zu entlasten, da er aus unserer Sicht seine Aufgaben der Beratung des Vorstandes, Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen hat.
TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat.
Zustimmung
Begründung:
Die SdK hat keinerlei Bedenken bei der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten und wird daher dem
Gegen den Kandidaten bestehen aus Sicht der SdK keine Bedenken. Allerdings kritisiert die SdK, dass im Rahmen der Tagesordnung keine Vorstellung des Kandidaten mit einem Kurzwerdegang erfolgte. Die SdK erwartet daher, dass sich der Kandidat auf der HV persönlich vorstellen werden.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013.
Zustimmung
Begründung:
Gegen den vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfer bestehen aus Sicht der SdK keinerlei Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Leitung der Hauptversammlung.
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Satzungsänderung zur Leitung der HV bestehen aus Sicht der SdK keine Bedenken.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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