Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 25.4.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Zustimmung.
Begründung: Die SdK wird der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen, die sich im Zielkorridor der SdK von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses für eine Gewinnausschüttung befindet. Allerdings wird auf der Hauptversammlung zu hinterfragen sein, ob nicht die finanziellen Mittel die erforderliche Umstrukturierung des Konzerns zügiger und vor allem erfolgsorientierter voran bringen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung: Der Entlastung des Vorstands wird zugestimmt, da er seine Aufgaben, insbesondere die Rückführung in einen positiven Konzernüberschuss, wahrgenommen hat. Dies insbesondere unter den schwierigen Rahmenbedingungen und des andauernden politischen Zickzack Kurses.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach derzeitigem Kenntnisstand seine Aufgaben der Beratung des Vorstands, der Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen und ist daher zu entlasten.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Ablehnung.
Begründung: Die SdK wird der vorgeschlagenen Wahl des Abschlussprüfers nicht zustimmen. Zwar hat die SdK grundsätzlich keine Bedenken an die fachliche Qualifikation, allerdings scheint die Unabhängigkeit aus unserer Sicht nicht gegeben zu sein, da die Honorare für Steuerberatung und sonstige Leistungen ca. 50% der Prüfungskosten ausmachen; selbst wenn man die sog. sonstigen Bestätigungsleistungen zugunsten des Abschlussprüfers materiell zu den sog. Prüfungskosten schlagen würde, betrüge der Honoraranteil der „Nichtprüfungsleistungen“ immer noch 30%. Prinzipiell fordert die SdK die strikte Trennung von Prüfung und sonstigen Leistungen, akzeptiert aber die Erbringung sonstiger Leistungen, wenn deren Honorare 25% des Prüfungshonorars nicht übersteigen. Damit die sog. sonstigen Bestätigungsleistungen mit zum Prüfungshonorar gezählt werden können, müssen diese sonstigen Bestätigungsleistungen ihre Wurzel im Jahresabschluss haben. Damit dieses wiederum beurteilt werden kann, wäre es wünschenswert, wenn diese sog. sonstigen Bestätigungsleistungen stärker aufgegliedert würden.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und Änderung von § 14 der Satzung
Zustimmung.
Begründung: Die SdK begrüßt den Wegfall der variablen erfolgsabhängigen Vergütung des Aufsichtsrates. Dies wurde von den Aktionärsschützern seit längerem gefordert wird und kann hiermit umgesetzt werden. Daher wird dem Vorschlag zugestimmt.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 4 und § 7 Abs. 3 der Satzung
Zustimmung.
Begründung: Die Zustimmung dient der gesetzlichen Änderung auf Grund des Wegfalls des gedruckten Bundesanzeigers.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und der TransnetBW GmbH
Zustimmung.
Begründung: Dem Gewinnabführungsvertrag mit der TransnetBW GmbH wird zugestimmt, da es sich um eine 100 %-ige Tochtergesellschaft handelt und die Maßnahme somit eine Verwaltungsvereinfachung sowie Steueroptimierung bewirkt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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