Hauptversammlung der MTU Aero Engines Holding AG am 3.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts der MTU Aero Engines Holding AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung:
Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,35 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote in Bezug auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 39,4%. Die Ausschüttungsquote bewegt sich somit am unteren Rand der Forderung der SdK,
erscheint aufgrund der Steigerung gegenüber dem Vorjahr aber noch sachgerecht.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung:
Die Gesellschaft entwickelt sich weiterhin sehr solide. Der Umsatz und das Ergebnis entwickelten sich in 2012 sehr positiv. Auch für die Zukunft erscheinen die Aussichten weiterhin positiv.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung:
Der Aufsichtsrat kam zu insgesamt sechs Sitzungen zusammen und überwachte die Arbeit des Vorstandes und stand diesem beratend zur Seite. Aus Sicht der SdK gibt es keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Ablehnung.
Begründung: Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ohne Zweifel fachlich qualifiziert genug, als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden. Jedoch ist Deloitte seit Jahren auch in der Steuerberatung für die MTU tätig. Die hierfür gezahlten Honorare gefährden aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit des Prüfers.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung des § 12 Abs. 1, 3 und 5 (Vergütung des Aufsichtsrats) der Satzung
Zustimmung.
Begründung: Die fixe Vergütung von Aufsichtsratsmitglieder entspricht der Forderung der SdK. Die vorgeschlagene Höhe der Aufsichtsratsvergütung erscheint für die Größe des Unternehmens und die Komplexität der Tätigkeit eines Aufsichtsrates der MTU auch angemessen.
TOP 7
Beschlussfassung über Änderungen des § 1 Abs. 1 (Firma) und des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung
Zustimmung.
Begründung: Aufgrund der Verschmelzung der MTU Aero Engines GmbH auf die MTU Aero Engines Holding AG ist eine Satzungsänderung nachvollziehbar.
TOP 8
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Zustimmung.
Begründung: Alle vorgeschlagenen Kandidaten verfügen über Qualifikationen, die Sie für ein Aufsichtsratsmandat bei der Gesellschaft als geeignet erscheinen lassen. Daher kann aus Sicht der SdK der Wahl von allen Aufsichtsratskandidaten zugestimmt werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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