Hauptversammlung der Leoni AG am 30.4.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der Lageberichte für die LEONI AG und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bzw. § 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Wie im Vorjahr soll die Ausschüttung wieder € 1,50 je Stückaktie betragen. Dies entspricht wieder einer Ausschüttungsquote von rund einem Drittel des Jahresüberschusses. Vor dem Hintergrund der anstehenden Investitionen zur Vorbereitung der künftigen Expansion stimmen wir dem Dividendenvorschlag zu.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Obwohl es Probleme bei der neuerworbenen koreanischen Tochtergesellschaft gab, die zu einem negativen Ergebnisbeitrag führten, erreichte das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wieder annähernd das Rekordergebnis des Vorjahres. Hierzu beigetragen hat auch der Veräußerungsgewinn aus dem klugen Verkauf einer nicht zum Kerngeschäft zählenden
Aktivität im Bereich Sterilisation. Die Arbeit des Vorstandes in einem schwierigen Marktumfeld verdient Lob.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Die im Bericht des Aufsichtsrats aufgeführten Beratungsschwerpunkte lassen darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben und seine Kontrollfunktion umfassend und gewissenhaft ausgeübt hat.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013
Ablehnung
Begründung: Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Trennung.
Die bereits im Vorjahr kritisierten hohen Honorare außerhalb der Prüfungs- und Bestätigungsleistungen sind zwar zurückgegangen. Da die Beratungsleistungen jedoch immer noch 29% der Prüfungskosten betragen, lehnt die SdK die Wiederwahl der vorgeschlagenen Abschlussprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH ab.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und die Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Aufgrund der Überwachungsfunktion des unabhängigen Kontrollgremiums Aufsichtsrat ist eine ausschließliche fixe Vergütung aus Sicht der SdK sachgerecht. Die SdK begrüßt deshalb die Umstellung des bisherigen Vergütungssystems auf ein System ohne variable Vergütungskomponenten. Die vorgeschlagenen AR-Vergütungen sind der Höhe nach der Aufgabe und der Unternehmensgröße angemessen
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung (§ 3 Bekanntmachungen, Informationen)
Zustimmung
Begründung: Die Satzung soll an die veränderte Rechtslage bzw. Terminologie angepasst werden. Der Zustimmung steht nichts entgegen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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