Hauptversammlung der Nemetschek AG am 16.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der Nemetschek Aktiengesellschaft und des Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung: Mit einer Ausschüttung von EUR 1,15 je dividendenberechtigter Stückaktie und einem Gesamtbetrag von rund EUR 11,068 Mio. schüttet die Gesellschaft ca. 25 % des Bilanzgewinns (in Höhe von € 46,854 Mio.) und in etwa
60 % des Konzernjahresüberschusses (in Höhe von € 18,9 Mio.) aus. Diese Quote entspricht den Vorstellungen der SdK und ist daher nicht zu beanstanden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung: Im Berichtsjahr ist der Konzernumsatz erneut angestiegen und zwar von € 164,0 Mio. im Geschäftsjahr 2011 auf EUR 175,1 Mio. Dies entspricht einem Umsatzwachstum von 6,8 %.
Das im Berichtsjahr erzielte EBIT entspricht mit einem Wert von € 29,1 Mio. dem des Vorjahres und befindet sich auf einem stabilen Niveau.
Die Eigenkapitalquote ist von 64 % auf 68 % angestiegen. Auch dies spricht für eine stabile Entwicklung der Gesellschaft.
Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK, ist dem aktuellen Alleinvorstand Tanja Tamara Dreilich Entlastung zu erteilen.
Sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand schlagen vor, dem am 20.10.2012 ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Tim Alexander Lüdke die Entlastung zu verweigern. Ihm werden seitens des Aufsichtsrats Pflichtverletzungen vorgeworfen. Aus Sicht der SdK ist daher dem Beschlussvorschlag auch insoweit zuzustimmen und Herrn Tim Alexander Lüdke seitens der SdK keine Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr weiterhin erfolgreich entwickelt. Es ist daher davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Der Aufsichtsrat tagte in insgesamt 6 Sitzungen. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. Der bisherige Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer KPMG AG soll damit abgelöst werden.
Es besteht kein Anlass, an der Unabhängigkeit der Ernst & Young AG zu zweifeln.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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