Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.05.13



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Hauptversammlung der Biotest AG am 8.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

. TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Biotest AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts für die Biotest AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttungsquote beläuft sich auf ca. 27%. In Anbetracht einer Eigenkapitalquote von 54% wäre eine deutlich höhere Ausschüttung problemlos darstellbar, ohne die Handlungsfähigkeit des Unternehmens einzuschränken. Allerdings ist im Hinblick auf die hohen Investitionen und Forschungsausgaben und speziell den sehr hohen Risiken bei der Entwicklung der monoklonalen Antikörper eine vorsichtige Strategie angemessen, um eventuelle Rückschläge problemlos verarbeiten zu können.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Das Ergebnis je Aktie hat sich deutlich um 24% verbessert und bei der Entwicklung wichtiger Projekte (Bivigam, BT 061) gab es deutliche Fortschritte. Das Stammgeschäft sichert nach wie vor die risikobehaftete Forschung im Bereich der monoklonalen Antikörper. Die Kontrolle dieser Aktivitäten wird auch im laufenden Jahr ein Schwerpunkt der Arbeit des Vorstands sein müssen und wird von der SdK genauestens verfolgt werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontrollpflichten umfänglich nachgekommen zu sein. Allerdings fordert die SdK eine umfangreiche Kontrolle der aufwendigen Entwicklung der monoklonalen Antikörper und wird dies auch auf der HV anmahnen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Das Honorar des Abschlussprüfers stieg zwar deutlich von EUR 273 Tsd. auf EUR 371 Tsd. an, bewegt sich aber noch im üblichen Rahmen. Die sonstigen Leistungen, die das Geschäftsjahr 2012 betreffen, erreichen 18% des gesamten Honorars. Damit scheint die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet zu sein.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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