Hauptversammlung der Dürr AG am 26.4.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft erhöht die Dividende von € 1,20 auf € 2,25 je Aktie. Konzernergebnis 111 Mio. €
Die Ausschüttungsquote beträgt 35 %. Trotzdem erfolgt Zustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt, da die Eigenkapitalquote 23 % beträgt (letztes Jahr 21 %) und das Eigenkapital gestärkt werden sollte. Die Gesellschaft plant einen Aktiensplitt, um einen attraktiveren Börsenkurs für die Aktionäre zu erhalten.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet und das Unternehmen vorangebracht. Umsatzsteigerung ca. 25 %, Ergebnissteigerung im Konzern um 73 %, Dividende wird erhöht für die Aktionäre um 88 %.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht.
Das Unternehmen hat den Umsatz sowie das Konzernergebnis in erheblichem Maße erweitert. Über 800 Mitarbeiter wurden neu eingestellt. Die Dividende wird verdoppelt.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Das Abschlussprüferhonorar steht im Verhältnis zum Honorar für sonstige Leistungen im angemessenen Verhältnis. Abschlussprüfer prüft noch nicht 10 Jahre.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Obwohl es einen Free-Float von 70 % gibt, ist kein Vertreter dieses Free-Floats zur Wahl für den Aufsichtsrat nominiert worden.
Der vorgeschlagene Kandidat hat die entsprechende Sach- und Fachkenntnis und dürfte als Finanzexperte im Aufsichtsrat gelten.
Eine Nähe zur Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young besteht wohl seit einigen Jahren nicht mehr.
Die frühere Tätigkeit dort lässt, da diese schon einige Zeit zurück liegt, keine Interessenskonflikte in Bezug auf die Abschlussprüfertätigkeit und Bestellung erkennen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder von Kombinationen dieser Instrumente sowie die Erteilung einer entsprechenden neuen Ermächtigung, die Aufhebung des bisherigen Bedingten Kapitals und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals sowie eine entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Es sollen bis zu 25 % am Grundkapital begeben werden können.
Eine Ausgabe kann auch gegen Sacheinlagen erfolgen. Grundsätzlich dienen Wandel- und/oder Optionsanleihen dem Unternehmen neben dem langfristigen Finanzierungszweck auch der Verringerung von Zinskosten im Vergleich zu Krediten oder normalen Anleihen.
Die Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen gegen Sacheinlage unter Bezugsrechtausschluss wird abgelehnt.
Ein weitgehendes Bezugsrecht der Altaktionäre zur Vermeidung von Verwässerungseffekten muss gegeben sein.
TOP 8
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Ausgabe von Gratisaktien)
Zustimmung
Begründung:
Zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Verhältnis 1:1 wird zugestimmt. Es werden 2 Aktien im Wert von jetzt 1 Aktie gebildet und die optische Kursverbilligung ist möglicherweise für weitere Aktionäre interessant.
Dies hat dann Vorteile für den Aktienkurs.
TOP 9
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Ablehnung
Begründung:
Die SdK zieht die Ausschüttung einer Bonus-Dividende grundsätzlich dem Rückkauf von eigenen Aktien vor. Dieser Tagungsordnungspunkt ist mit dem Tagesordnungspunkt 8 zu einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Ausgabe von Gratisaktien) zusammen zu sehen.
Auch soll eine Vereinheitlichung von divergierenden Laufzeiten von Ermächtigungen des Vorstandes zur Erhöhung des Grundkapitals aus genehmigten Kapital sowie die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibung oder von Kombinationen dieser Instrumente nebst bedingten Kapital (Tagesordnungspunkt 7) zusammen gefasst werden.
Der Erwerbszweck der eigenen Aktien soll im Ermessen des Vorstandes liegen.
Ebenso wird der Vorstand ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen.
Ebenso können im Interesse der Gesellschaft eigene Aktien an institutionelle Anleger verkauft werden.
Ebenso sollen eigene Aktien als Mittel für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen zur Verfügung stehen.
TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und eine entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung:
Das neue genehmigte Kapital soll um bis zu 50 % des Grundkapitals erhöht werden. Kapitalvorratsbeschlüsse über 25 % des Grundkapitals sind abzulehnen. Dem Vorstand wird auch die Möglichkeit eingeräumt, das Bezugsverhältnis der Aktionäre zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen auszuschließen.
Grundsätzlich sind die Tagesordnungspunkte 7, 9 und 10 als Finanzierungsmöglichkeiten für das Unternehmen komplett zu betrachten. Kapitalvorratsbeschlüsse über 25 % des Grundkapitals sind bei Einräumungen des Bezugsrechtes abzulehnen, da Vorhaben dieser Größenordnung der Hauptversammlung im konkreten Fall vorzulegen sind.
Kapitalvorratsbeschlüsse für Wandelschuldverschreibungen sind bis maximal 25 % des Grundkapitals mit Bezugsrecht zustimmungsfähig. Der Aktienkurs ist zurzeit hoch. Allerdings soll bei der Wandelschuldverschreibung auch eine Sachanlage unter Bezugsrechtsausschluss möglich sein. Diesem kann nicht zugestimmt werden.
Daher komplette Ablehnung der Tagesordnungspunkte 7, 9 und 10.
TOP 11
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der Dürr Aktiengesellschaft und der Carl Schenck Aktiengesellschaft
Zustimmung
Begründung: Es ist sinnvoll, als herrschende Gesellschaft direkten Einfluss auf die Tochtergesellschaft zu haben. Möglicherweise sind auch steuerliche positive Effekte zu erzielen.
TOP 12
Änderung der Satzung in § 3 Absatz 1 (Bekanntmachungen)
Zustimmung
Begründung: Redaktionelle Änderung aufgrund gesetzlicher Änderung.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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