Hauptversammlung der Nürnberger Beteiligungs-Aktiengesellschaft am 18.4.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung: Es soll wieder eine Dividende von € 2,90 je Stückaktie zur Ausschüttung kommen. Die Ausschüttungsquote beträgt rd. 88,5 % des AG-Bilanzgewinns. Wir begrüßen die seit Jahren praktizierte Dividendenpolitik.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung: 2012 war wieder ein erfolgreiches Geschäftsjahr für das Unternehmen. Hervorzuheben ist auch die hervorragende Finanzkraft. Der Vorstand leistet solide und langfristig orientierte Arbeit.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung: Die im Bericht des Aufsichtsrats aufgeführten Beratungsschwerpunkte lassen darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion umfassend ausgeübt hat.
TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung.
Begründung: Gegen die Wiederwahl der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Anton Wolfgang Graf von Faber-Castell, Hans-Peter Schmidt, Dr. Detlef Schneidawind und Dr. Edmund Stoiber und die Neuwahl von Dr. Roland Folz und Dagmar Wöhrl ist nichts einzuwenden. Die zur Neuwahl stehenden Dr. Roland Folz und Dagmar Folz erfüllen die von der SdK verlangten Kriterien.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Zustimmung.
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der bisherigen Abschlussprüfungsgesellschaft sprechen würden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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