Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.04.13



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Hauptversammlung der Commerzbank AG am 19.4.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 HGB) für das Geschäftsjahr 2012, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung.
Begründung: Die rechnerische leichte Verbesserung einiger Kennzahlen kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass das mit der Roadmap 2012 kommunizierte Geschäftsmodell nicht umgesetzt worden ist. Ganz im Gegenteil weist die Gesamtergebnisrechnung aus, dass immer noch ein erheblicher Teil des Deckungsbeitrages für das leicht positive Ergebnis mit über € 1,00 Mrd. aus dem eigentlich aufgegebenen Handelsgeschäft resultiert. Demgegenüber haben sich die meisten Kerngeschäftsfelder negativ entwickelt. Die Segmente Privatkundengeschäfte „Central & Eastern Europe“ und Corporate & Markets haben sich im Vergleich zum Vorjahr halbiert respektive gedrittelt. Damit kann einstweilen nur konstatiert werden, dass das „neue“ Geschäftsmodell unter Ausblendung des Eigenhandels bisher nicht funktioniert, und es der Gesellschaft nach wie vor an einem belastbaren Geschäftsmodell mangelt. Aber. Kapitalerhöhungen können nicht die Antwort auf ein fehlendes und/oder nicht belastbares Geschäftsmodell sein. Nicht nur, dass die bisherigen Kettenkapitalerhöhungen gerade den Streubesitz stark verwässert haben, hatten diese auch negativen Einfluss auf den Börsenkurs mit Milliardenverlusten.
Es ist nicht einsichtig, warum offensichtlich die Rückzahlung der stillen Einlagen und die Reduktion der Staatsbeteiligung Vorrang vor der Etablierung eines wirtschaftlich belastbaren Geschäftsmodelles haben soll. Dieser Aspekt kann und darf bei der gegenwärtigen Lage der Gesellschaft doch keinerlei Kapazitäten jeglicher Art binden. Die Auswirkung dieser Tagesordnungspunkte 7 bis 9 führten erneut zu einem Milliardenverlust bei der Börsenbewertung.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat es offensichtlich nicht geschafft, eine strategische Neuausrichtung der Gesellschaft zusammen mit dem Vorstand vorzunehmen. Insbesondere die Beratung im Sinne einer präventiven Kontrolle ist weitestgehend fehlgeschlagen; mit der Zustimmung zu den bisherigen und neuen Kapitalmaßnahmen hat auch der Aufsichtsrat zu einer hohen Börsenkapitalvernichtung beigetragen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung.
Begründung: Von dem Gesamthonorar von € 26 Mio. sind knapp € 5 Mio. Steuerberatungsgebühren und sonstige Leistungen. Aus unserer Sicht sollte der Abschlussprüfer möglichst wenig mit der Steuerberatung und sonstigen Leistungen beauftragt werden.

TOP 5
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2014

Zustimmung.
Begründung: Siehe TOP 4.

TOP 6
Neuwahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrats

Ablehnung/Zustimmung
Begründung: • Die SdK beantragt Einzelwahl.
• Ablehnung: Der Kandidat Klaus-Peter Müller kann nicht gewählt werden. Herr Müller trägt aus seiner Zeit als Vorstand maßgebliche Mitverantwortung an den jetzigen Schwierigkeiten der Gesellschaft. Viele der Entscheidungen und Geschäfte, die sich nunmehr fast existenz-venichtend auf die Gesellschaft ausgewirkt haben, fielen unter der Ägide von Herrn Müller.

• Zustimmung: Aus Sicht der SdK bestehen gegen die übrigen Kandidaten keine Bedenken. Aus Sicht der SdK erscheint es in einem ersten Schritt ausreichend zu sein, den Kopf des AR, Herrn Klaus-Peter Müller auszutauschen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von 7 Aktien durch die Gesellschaft gemäß § 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG i.V.m. § 7 Absatz 6 Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz

Ablehnung.
Begründung: Siehe TOP 9

TOP 8
Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals durch die Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage nach §§ 222 ff. AktG i.V.m. § 7 Absatz 6 Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz

Ablehnung.
Begründung: Siehe TOP 9

TOP 9
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 7 Finanzmarkt-stabilisierungsbeschleunigungsgesetz um bis zu nominal Euro 2.272.727.272,00 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen und teilweise gegen die Hingabe von Teilen der stillen Einlage aus der von dem Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegangenen stillen Gesellschaft sowie den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für einen Spitzenbetrag

Ablehnung.
Begründung: Die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung ist mit einer nachfolgenden Kapitalerhöhung in Höhe bis zum Nominalkapital von € 2,27 Mio. vorgesehen, um die Eigenkapitalstruktur durch Rückführung der Stillen Einlagen des Kapitalstabilisierungsfonds vorzunehmen. Grundsätzlich wird die Kapitalherabsetzung 10:1 begrüßt, um einen attraktiveren Börenkurs im zweistelligen Euro-Bereich zu erreichen.
Für sich allein betrachtet, wäre die Kapitalherabsetzung aus Sicht der SdK genehmigt worden.
In Kombination mit einer Kapitalerhöhung in der Größenordnung von ca. € 2,5 Milliarden wird diese jedoch abgelehnt.
Die Ankündigung der Kapitalerhöhung hatte bereits und wird mittellfristig negative Auswirkungen auf den Börsenkurs unserer Aktie haben. Die beiden letzten Kapitalmaßnahmen durch Kapitalerhöhungen von insgesamt € 11 Milliarden haben zu einem drastischen Einbruch des Börsenkurses geführt, so dass heute die Commerzbank nur noch eine Börsenbewertung von ca. € 7 Milliarden hat. Auch die Ankündigung der Kapitalmaßnahmen hat bereits zu einem Kursverlust von über 30 % geführt. Dies können und werden wir nicht unterstützen.
Darüber hinaus erschließt sich uns zum derzeitigen Zeitpunkt nicht die Notwendigkeit die Stillen Einlagen zurückzuführen, wenn die Rückführung von Stillen Einlagen in Höhe von € 2,5 Milliarden mit einem Verlust in der Börsenbewertung in nahezu ähnlicher Größenordung erkauft werden.

TOP 10
Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2012/II (§ 4 Absatz 7 der Satzung), des Bedingten Kapitals 2011/III (§ 4 Absatz 5 der Satzung) und des Bedingten Kapitals 2012/II (§ 4 Absatz 8 der Satzung)

Zustimmung.
Begründung: Soweit die überwiegende Anzahl der Aktionäre den vorstehenden Kapitalmaßnahmen zustimmen sollten, kann die Aufhebung des genehmigten Kapitals erfolgen.

TOP 11
Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandssprecher, Herrn Martin Blessing

Ablehnung.
Begründung: Mangels sachlicher Argumentation wird der Antrag nicht unterstützt. Aus Sicht der SdK ist es ausreichend, Herrn Blessing die Entlastung zu verweigern und Herrn Klaus-Peter Müller nicht zu wählen.

TOP 12
Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Klaus-Peter Müller, aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß § 103 Ab.s 1 AktG

Ablehnung.
Begründung: Da die Amtszeit von Herrn Müller abgelaufen ist, steht es jedem Aktionär frei, Herrn Müller nicht mehr zu wählen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.