Hauptversammlung der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft am 25.4.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
a) Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate-Governance-Berichts einschließlich des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2012
b) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung: Mit der deutlichen Dividendenerhöhung partizipieren die Aktionäre mit etwa 40 % am erwirtschafteten Ergebnis je Aktie in angemessenem Umfang am Erfolg des Geschäftsjahres
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat im Jahr die Gesellschaft sehr erfolgreich geführt, was auch am rekordhohen Konzernergebnis erkennbar ist
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung.
Begründung: Der AR hat seine gesetzlichen Aufgaben vollumfänglich erfüllt und die erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft mitverantwortet.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Ablehnung.
Begründung: Da die SdK eine Übernahme der Altersversorgung durch die Gesellschaft grundsätzlich ablehnt, ist das Vorstandsvergütungssystem der Münchner Rück wegen der darin enthaltenen Altersversorgungsregelung abzulehnen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Zustimmung.
Begründung: Frau Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner erfüllt aus Aktionärssicht alle Anforderungen an ein AR-Mitglied
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung des § 15 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)
Zustimmung.
Begründung: Mit der Umstellung der AR-Vergütung auf eine ausschließlich fixe Vergütung wird einer alten Forderung der SdK Rechnung getragen.
Die Erhöhung der fixen AR-Vergütung und der Ausschusszulagen erscheint angesichts der Verantwortung angemessen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2009 sowie Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2013 und Änderung der § 4 der Satzung
Ablehnung.
Begründung: Die SdK sieht ein genehmigtes Kapital von mehr als 25 % des Grundkapitals ohne konkrete Verwendungsangabe sehr kritisch, da Vorhaben solcher Größenordnungen grundsätzlich der Hauptversammlung vorgelegt werden sollten. Da die Beschlussvorlage ein genehmigtes in Höhe von 50 % des Grundkapitals vorsieht, ist sie abzulehnen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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