Hauptversammlung der Volkswagen AG am 25.4.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts nach § 289 Absatz 5 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft
Zustimmung.
Begründung:
Der Anstieg der Dividende um € 0,50 auf € 3,50 ist bei einem Anstieg des Jahresüberschusses um 86 % auf € 6,4 Milliarden bescheiden und lässt in den kommenden Jahren weitere Dividendensteigerungen zu; dies trägt Rechnung der starken Expansion im Konzern.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung:
Der starke Anstieg des Umsatzes und des Ergebnisses ist ausgesprochen positiv, so dass die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes empfohlen wird.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung:
Die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ermöglicht das starke Wachstum des VW-Konzerns.
TOP 5
Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Zustimmung.
Begründung:
Die Wiederwahl von Herr Dr. Wolfgang Porsche wird unterstützt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu Unternehmensverträgen
Zustimmung.
Begründung:
Der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wegen der steuerlichen Optimierung wird zugestimmt.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2013
Zustimmung.
Begründung:
Gründe, die gegen die Wahl von PwC PricewaterhouseCoopers AG sprechen, sind nicht erkennbar. Damit empfehlen wir die Zustimmung.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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