Hauptversammlung der Beiersdorf AG am 18.4.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung:
Die Dividende wird unverändert mit € 0,70 je Stückaktie vorgeschlagen, obwohl das Ergebnis je Aktie sich von € 1,10 auf € 1,95 sehr positiv entwickelt hat. Da im Vorjahr die Ausschüttung mit weit über 50 % des Ergebnisses vorgenommen wurde, ist dieser Ausschüttungsvorschlag in unveränderter Höhe zu akzeptieren und lässt für die kommenden Jahre Luft auf Dividendenerhöhungen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung.
Begründung:
Der Vorstand hat ein sehr gutes Ergebnis vorgelegt, sowohl mit steigendem Umsatz wie auch steigenden Ergebniszahlen. Die Refokussierung der stärksten Marke Nivea auf ihre Kernwerte zeigt positive Erfolge.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung.
Begründung:
Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat einschließlich der Fokussierung auf die Kernwerte zeigt Erfolg.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung.
Begründung:
Es sind keine Punkte erkennbar, die gegen die Wahl der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung:
Die Regelung zum Vergütungsbericht des Vorstandes ist sehr viel klarer als in der Vergangenheit gefasst, so dass man diese relativ gut nachvollziehen kann. Die Aussagen zur Unternehmenswertbeteiligung innerhalb der variablen Boni sind nach wie vor schwer verständlich und müssen weiterhin hinterfragt werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|