Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.04.13



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Hauptversammlung der Schuler AG am 18.4.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012 sowie des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 30. September 2012 abgelaufene Geschäftsjahr 2011/2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung.
Begründung: Vom Konzernergebnis i. H. v. € 51,8 Mio. werden lediglich ca. 7,5 Mio. € ausgeschüttet. Dies laut Tagesordnung TOP 2.
Mittlerweile gibt es jedoch einen Gegenantrag des Großaktionärs, der Andritz AG, anstatt einer Dividende i. H. v. EUR 0,25 je Stückaktie nur EUR 0,11 je Stückaktie auszuschütten. Dies ist absolut unangemessen auch im Hinblick auf das auftragsmäßig bestens ausgelastete Jahr 2013.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet. Das Konzernergebnis wurde mehr als verdoppelt.
Die Mitarbeiteranzahl wurde um ca. 300 Mitarbeiter erhöht. Die Eigenkapitalquote stieg um ca. 4 %. Das Geschäftsjahr 2013 ist auftragsmäßig ausgelastet.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Die Gesellschaft hat das Konzernergebnis mehr als verdoppelt und über 300 weitere Mitarbeiter eingestellt.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Ablehnung.
Begründung: Die Quote Abschlussprüferhonorar zu Sonstigen Leistungen des Abschlussprüfers (Geschäftsbericht Seite 234) beträgt über 100 %, d. h. die Sonstigen Leistungen und Steuerberaterleistung übersteigen das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen. Aus dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit erfolgt hier Ablehnung bezüglich der Wahl des Abschlussprüfers.

TOP 6
Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung individualisierter Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder

Ablehnung.
Begründung: Im Geschäftsjahr 2011/2012 wurden die Vorstandsbezüge individualisiert offengelegt.
Dies deshalb, weil es wohl im Großaktionärsbereich gewisse Uneinigkeiten gab.
Die SdK hält eine individualisierte Offenlegung im Zuge der Gleichgestaltung bei anderen börsennotierten Aktiengesellschaften und auch im Hinblick auf gesetzliche Regelungen und dem Deutschen Governance Kodex für angebracht.

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Der Großaktionär, die Andritz AG, hat mittlerweile über 93 % der Stimmrechte an der Schuler AG. Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten haben – soweit ersichtlich – die entsprechende Sach- und Fachkenntnis.
Allerdings besteht in Bezug auf die Herren Prof. Dr. Nowotny, Herrn Papst und Herrn Leitner eine absolute Nähe und Verbundenheit zum Großaktionär. Dies birgt die Gefahr des Interessenkonfliktes. Ebenso besteht das Risiko in Bezug auf die Unabhängigkeit der Aufsichtsräte.

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres der Gesellschaft sowie die damit zusammenhängende Satzungsänderung

Zustimmung.
Begründung: Das Geschäftsjahr der Schuler AG, welches zum 30.09. eines jeweiligen Jahres endet, soll wohl im Hinblick auf den neuen Großaktionär, Andritz AG, auf deren Geschäftsjahr angepasst werden.
Dies ist aus Sicht des Großaktionärs sicherlich sinnvoll.
Die Kosten für diese Umstellung sollten jedoch, da dies hauptsächlich im Interesse des Großaktionärs liegt, auch von diesem getragen werden.

TOP 9
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2013

Ablehnung.
Begründung: Hier wird auf die Ausführungen unter TOP 5 verwiesen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.