Hauptversammlung der SMT Scharf AG am 17.4.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012, sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung.
Begründung: Die Verwaltung der SMT Scharf AG schlägt vor, die Dividende von 0,95€ auf 0,98€ zu erhöhen. Die in den letzten vier Jahren kontinuierlich verfolgte Dividendensteigerung ist aus Sicht der SdK lobend zu erwähnen. Dennoch liegt die Ausschüttungsquote mit 35% unter dem Zielkorridor der SdK, die eine Ausschüttungsquote zwischen 40 und 60% des Konzernjahresüberschusses einfordert.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 war für die SMT Scharf AG wiederum ein sehr erfolgreiches Jahr. So konnten die wesentlichen Unternehmenskennzahlen deutlich gesteigert werden und finanziell konnte die Gesellschaft auf eine sehr solide Basis gestellt werden.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung: Insgesamt ist der Aufsichtsrat sowohl seinen Kontroll- und Überwachungspflichten als auch seinen beratenden Tätigkeiten gegenüber dem Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr durchaus nachgekommen. Jedoch ist die Transparenz und Auskunftsfreudigkeit im Aufsichtsratsbericht und bei den Komponenten der variablen Vorstandsvergütung aus Sicht der SdK ausbaufähig. Dies sollte in Zukunft deutlich verbessert werden. Auch die variable Komponente bei der Neuregelung der Aufsichtsratsbezüge erscheint der SdK nicht sinnhaft, da die SdK sich ausschließlich für eine fixe Vergütung für den Aufsichtsrat als unabhängiges Kontrollgremium ausspricht.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung.
Begründung: Es liegen keine ersichtlichen Gründe vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk & Partner GmbH, Düsseldorf, nicht zum Abschlussprüfer zu wählen, zumal die sonstigen Beratungshonorare nicht 25% der Prüfungskosten des Jahresabschlusses überschreiten, so dass die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durchaus gewährleistet ist.
TOP 6
Ergänzung der Vergütungsregelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats und Satzungsänderung.
Ablehnung.
Begründung: Die neue Vergütungsregelung für die Mitglieder des Aufsichtsrates sieht vor, dass es neben einer fixen Vergütung auch einen variablen Vergütungsanteil gibt. Dies ist aus Sicht der SdK nicht sinnhaft, da der Aufsichtsrat eine Überwachungsfunktion als unabhängiges Kontrollgremium wahrnehmen soll, was jedoch sinnvollerweise nur durch eine fixe Vergütung realisiert werden sollte.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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