Hauptversammlung der der Sky Deutschland AG am 18.04.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lageberichts für die Sky Deutschland AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs und den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung. .
Begründung:
Die Gesellschaft hat sich im zurückliegenden Geschäftsjahr sehr gut entwickelt. Die Abonnentenzahlen sind auf einem Rekordhoch und der durchschnittliche Umsatz je Kunde hat sich von Quartal zu Quartal gesteigert und liegt ebenfalls auf einem Rekordhoch. Die technischen Innovationen wie HD-TV und Sky+ werden von den Kunden gut angenommen. Man kann der Gesellschaft nun trotz steigender Rechtekosten in den kommenden Jahren zutrauen, in die Gewinnzone vorzurücken.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung:Der Aufsichtsrat kam im abgelaufenen Geschäftsjahr zu vier Präsenzsitzungen und zu mehreren Telefonkonferenzen zusammen. Er stand dem Vorstand beratend zur Seite und hat die Geschäftsführung durch den Vorstand überwacht. Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung sprechen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Ablehnung.
Begründung:
Die KPMG AG hat neben ihrem Honorar aus der Abschlussprüfung noch weitere Einnahmen aus sonstigen Tätigkeiten für die Sky AG in nennenswerter Größe erzielt. Dies beeinträchtigt potentiell die Unabhängigkeit des vorgeschlagenen Prüfers. Somit kann einer Wahl der KPMG AG, trotz deren fachlicher Qualifikation, nicht zugestimmt werden.
TOP 5
Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung.
Begründung:
Sowohl Herr Rösch als auch Herr Murdoch sind fachlich geeignet, als Aufsichtsrat die Interessen der Sky Aktionäre zu vertreten. Es spricht nichts gegen deren Wahl.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Anpassung des Genehmigten Kapitals 2012, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2013) sowie die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
Ablehnung.
Begründung:
Der Ausschluss des Bezugsrechtes für Altaktionäre in Höhe von bis zu 20% ist aus Sicht der SdK nicht angemessen. Aufgrund der zahlreichen Kapitalerhöhungen, welche zweifelsfrei das Überleben der Gesellschaft überhaupt ermöglicht haben, und somit zu begrüßen sind, ist die Verwässerung der Altaktionäre bereits sehr hoch. Um diesen zu ermöglichen, den Anteil an einer mittlerweile wieder vor einer hoffnungsvollen Zukunft stehenden Gesellschaft halten zu können, sollten alle Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht durchgeführt werden.
TOP 7
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 12 (Vergütung des Aufsichtsrats)
Zustimmung.
Begründung:
Die SdK fordert eine fixe Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern. Daher ist die nun vorgeschlagene Umstellung auf eine fixe Vergütung zu begrüßen, auch wenn damit eine leichte Erhöhung der Vergütung einhergeht. Im Gesamtkontext erscheint dies angemessen zu sein.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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