Hauptversammlung der Dinkelacker AG am 9.4.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns wird uneingeschränkt zugestimmt. Insbesondere ist zu erwähnen, dass die Gesellschaft sich durch eine zusätzliche Bonuszahlung äußerst aktionärsfreundlich gibt und dadurch mehr als den nach den Bilanzregeln ausgewiesenen Konzernjahresüberschuss ausschüttet.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung.
Begründung: Der Entlastung des Vorstands ist zuzustimmen, da er seinen Aufgaben stets nachgekommen ist und durch ein weiteres hervorragendes Unternehmensergebnis unter Beweis gestellt hat.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer Kenntnisnahme stets seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands wahrgenommen und somit den Vorstand durch ein weiteres erfolgreiches Geschäftsjahr begleitet.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013
Ablehnung.
Begründung: Die SdK kann der Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers nicht zustimmen, da eine gänzliche Abhängigkeit der Prüfungsgesellschaft auf Grund der hohen Honoraranteile außerhalb der Prüfungsleistungen nicht ausgeschlossen werden kann. Die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers beim Testat der Unternehmenszahlen ist eine wesentliche Forderung der SdK, da der testierte Jahresabschluss eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Aktionäre bei ihrer Kapitalmarktentscheidung darstellt.
TOP 6
Änderungen der Satzung
Zustimmung.
Begründung: Den Satzungsänderungen wird zugestimmt, da es sich zum einen nur um eine formale Anpassung handelt und bei den übrigen Punkten um Relikte aus der Vergangenheit.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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