Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.03.13



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Hauptversammlung der Villeroy und Boch AG am 22.3.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts des Vorstands für die Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012

Der Jahresabschluss liefert ausreichend Informationen über Finanz-, Vermögens- und Ertragslage.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft

Zustimmung
Begründung: Das Konzernergebnis hat sich zwar gegenüber dem Vorjahr (infolge Wegfalls eines Sonderertrages) verringert, das operative EBIT ist gestiegen. Die Auszahlung einer Dividende in Vorjahreshöhe ist gerechtfertigt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat seine Strategie der Expansion nach Russland und weitere asiatische Märkte erfolgreich fortgesetzt und dadurch den Umsatz steigern können.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der AR hat die Aktivitäten des Vorstands hinsichtlich der wirtschaftlichen Wachstumsziele durch entsprechende Beschlüsse unterstützt.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der Herren Prinz Wittgenstein, Boch-Gahlau und Frau Christina Rosenberg bestehen keine Bedenken.

Ablehnung

Begründung: Der Wahl von Herrn Yves Yelsen kann nicht zugestimmt werden, da dieser Kandidat die maximale Anzahl von Mandaten, die noch verantwortungsbewusst und verantwortungsvoll ausgeübt werden können, übersteigt. Bei Kandidaten, die noch einen anderen Beruf ausüben, hält die SdK maximal drei Mandate für möglich, um der mit den Mandaten verbundenen Verantwortung gerecht werden zu können.

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Die Honorare der Abschlussprüfer bewegen sich in der Höhe im Rahmen vergleichbarer Gesellschaften.

TOP 7
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die vorgelegte Änderung über die „Abschaffung“ der Listenwahl stellt die AR-Wahl als Personenwahl stärker in den Vordergrund und entspricht damit besser dem Leitbild der Aktiengesellschaft. Darüber hinaus werden die Aktionärsrechte hierdurch gestärkt.
Die vorgeschlagene Beschlussfassung zur Flexibilisierung bei der Beschlussfassung im AR erhöht dessen Effizienz. Es darf aber darauf hingewiesen werden, dass die SdK erwartet, dass AR-Beschlüsse regelmäßig in AR-Sitzungen gefasst werden.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung

Zustimmung
Begründung: Trotz der grundsätzlich bestehenden Mißbrauchspotentiale trägt die SdK den Beschlussgegenstand der Verwaltung mit, da über die Möglichkeit des Erwerbes insbesondere eigener Stammaktien, die gegenwärtig nicht börsennotiert sind, eine Art „bereichsöffentlicher“ Kurs auch für die Stammaktien geschaffen wird, was die Transparenz im Bereich der Stammaktien erhöht und das Verhältnis von Stamm- und Vorzugsaktien zumindest inoffiziell darstellt.
Die SdK erwartet aber, dass dieses Instrumentarium im Bereich der Stammaktien nicht mißbraucht wird, insbesondere nicht dazu, um zugunsten der Stammaktionäre die Aktien im Gegenzug für „zinslose“ Liquidität zu parken.
Es ist maßgeblich der bisherigen ehrlichen und offenen Verhaltensweise der Gesellschaft und Ihrer Organe geschuldet, daß der Beschlussgegenstand zustimmungsfähig ist.

TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zu Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Gesellschaft einerseits und drei Tochtergesellschaften andererseits

Zustimmung
Begründung: Den Ergebnisabführungsverträgen mit den Töchtergesellschaften wird aus steuerlicher Sicht zugestimmt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.