a.o. Hauptversammlung der Lloyd Fonds AG am 10.4.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht
Eine Abstimmung hierzu ist nicht vorgesehen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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