Hauptversammlung der Dr. Hönle Aktiengesellschaft am 14.3.2013 Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dr. Hönle Aktiengesellschaft zum 30. September 2012 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012, des Lageberichts für die Dr. Hönle Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung
Begründung: Der Bilanzgewinn beträgt € 11.089.003,74; der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 11/12: € 4.333.618,06 (Gewinnvortrag: 6.755.385,68);
EPS: € 0,93.
Die Verwaltung schlägt vor, € 2.755.927 auszuschütten. Dies entspricht einer Quote von
63 %; die Dividendenrendite liegt trotz des Kursanstiegs immer noch bei knapp unter 4 %.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft konnte im Berichtsjahr den Umsatz um 6,2 % auf 72 Mio. € steigern.
Das Konzernjahresergebnis fiel um 26,8% auf € 5,49 Mio. Grund hierfür war die im ersten Quartal erfolgte Wertberichtigung der Forderungen gegenüber der insolventen manroland AG in Höhe von 1,1 Mio. € sowie die Auswirkungen der Investitionszurückhaltung im Vorfeld der Druckmesse Drupa.
Mit Wirkung zum 1.1.12 wurden 80% der Anteile an Raesch Quarz Deutschland und Malta erworben; die erste Kaufpreisrate wurde mit 4,26% eigener Aktien sowie liquiden Mitteln bezahlt.
Soweit erkennbar, wurde der 80%-Anteil der Raesch zu einem attraktiven EBIT-Multiple erworben.
Das Unternehmen ist mit einer starken Marktposition in verschiedenen Wachstumsfeldern gut aufgestellt und Unternehmensziel ist es, durch nachhaltig profitables Wachstum den Unternehmenswert langfristig zu steigern.
Es besteht kein Grund, den Vorstandmitgliedern die Entlastung zu verweigern.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung
Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat.
Vorstand und Aufsichtsrat kamen im Berichtsjahr in sechs Sitzungen zusammen, in denen jeweils alle Mitglieder vollzählig vertreten waren.
Es ist kein Grund erkennbar, den Aufsichtsratsmitgliedern die Entlastung zu verweigern.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013
Zustimmung
Begründung: Durch den Vorschlag der Verwaltung, die S&P Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer nach der BDO zu wählen, wird der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung Rechnung getragen.
TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung ist eher redaktioneller Art und für die Aktionäre unproblematisch.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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