Hauptversammlung der MVV Energie AG am 8.3.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses der MVV Energie AG und des Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2012, des zusammengefassten Lageberichts für die MVV Energie AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011/12, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt, da die Gesellschaft unter Berücksichtigung eines angemessenen Anteils für die Rücklagen eine aktionärsfreundliche Ausschüttung vornimmt. Damit liegt die MVV Energie AG über den allgemeinen Erwartungen der SdK mit 40-60 % des Konzernjahresüberschusses.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand ist zu entlasten, da er nach unserem Kenntnissstand seine Aufgaben stets im Sinn der Gesellschaft und damit auch im Sinn der Aktionäre wahrgenommen hat. Besonders erwähnenswert ist die deutliche Vorreiterrolle im Bereich der erneuerbaren Energien sowohl im Vergleich zum Bundesdurchschnitt aber auch zu anderen Energieversorgern.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Dem Aufsichtsrat ist Entlastung zu erteilen, das er seine Aufgaben der Beratung, Überwachung und Kontrolle des Vorstands stets wahrgenommen hat.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13
Ablehnung
Begründung: Die SdK wird sich gegen die Wahl des Abschlussprüfers entscheiden, da eine gänzliche Unabhängigkeit auf Grund des hohen und zum Teil unerklärten Beratungsaufwand nicht ausgeschlossen werden kann. Die SdK fordert, dass der nicht prüfungsrelevante Anteil eine Schwelle von 25 % an dem Gesamthonorar nicht übersteigen darf. Im vorliegenden Geschäftsbericht wird der nicht prüfungsrelevante Anteil mit 53,0 % ausgewiesen.
TOP 6
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der Gesellschaft
Zustimmung
Begründung: Der Satzungsänderung kann zugestimmt werden, da es sich hier um eine Anpassung handelt und keine Einschränkung für die Aktionäre beinhaltet.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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