Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 5.3.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie dem Bericht des Aufsichtsrats der Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung
Begründung: Die Ergebnisse der Gesellschaft sind soweit in Ordnung. Es ist ein Aufwärtstrend zu erkennen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts 2012/13 gemäß § 37w Abs. 5 i.V.m. § 37y Nr. 2 WpHG
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen den Abschlussprüfer. Es wurden keine Beratungsleistungen erbracht.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung
Ablehnung
Begründung: Schon der Aktienrückkauf ist nicht sinnvoll. Der Einzug der Aktien aber ist völlig abzulehnen, da durch die Aktionärsstruktur zugunsten des Großaktionärs Deutsche Balaton zum Nachteil des Streubesitzes verändert wird.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals
Ablehnung
Begründung: Es gab bereits im letzten Jahr eine Kapitalerhöhung. Die Gesellschaft hat zur Zeit ausreichende Liquidität und es gibt keinen angekündigten Verwendungszweck.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb
Ablehnung
Begründung: Die Beschlussvorlage bedeutet sogar, dass die zurückgekauften Aktien nur noch eingezogen werden dürfen. Eine anderweitige Verwendung ist danach ausgeschlossen. Auf diese Art und Weise scheint der Großaktionär die Übernahme der Gesellschaft vorzubereiten.
TOP 8
Beschlussfassung über Ermächtigung des Vorstands zur Verwendung aufgrund von vor dem 5. März 2013 erteilten Ermächtigungen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Ablehnung
Begründung: Auch nach dieser Beschlussvorlage dürfen die bereits vorhandenen eigenen Aktien nur noch eingezogen werden zum Vorteil des Großaktionärs, der dadurch seinen Anteil steigert.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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