Hauptversammlung der VK Mühlen AG am 14.03.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012, und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. (4), 315 Abs. (4) HGB.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der schon lange in interner und externer Krise befindliche größte Mühlenkonzern Deutschlands hat wieder Tritt gefasst. Trotz eines scharfen Verdrängungswettbewerbs ist erstmals seit 3 Jahren wieder ein positiver Jahresüberschuss erzielt worden. Allerdings bedingt durch einen Sondereffekt, bestehend aus der Veräußerung der polnischen Beteiligung, der sich auch deutlich in der Absatz- und Umsatzentwicklung von VK Mühlen niederschlägt. Bereinigt um Sondereffekte wurde ein operativer Verlust im einstelligen Millionenbereich erwirtschaftet – wie prognostiziert.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Soweit aus den zugänglichen Unterlagen ersichtlich, hat der Aufsichtsrat den Vorstand effektiv beraten und überwacht. An der wieder freundlicher gewordenen Ausstrahlung von VK Mühlen dürfte der Aufsichtsrat Anteil gehabt haben.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013
Zustimmung
Begründung: Es ist der SdK nichts bekannt, was gegen die Wahl von KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012/2013 (Oktober bis September) sprechen würde.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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