Hauptversammlung der ESTAVIS AG am 27.02.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2011/2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß §§ 315 Abs. 4, 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung
Begründung: Die Ergebnisse für das Geschäftsjahr sind sicherlich unbefriedigend. Im Hinblick auf die strategische Neuausrichtung der Gesellschaft erfolgt die Entlastung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich spricht nichts gegen den neuen Abschlussprüfer. Es fehlt aber noch eine Begründung für den Wechsel und die Auskunft, ob KPMG auch die Gesellschaft berät.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich spricht nichts gegen den Kandidaten. Er muss sich aber noch vorstellen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen
Zustimmung
Begründung: Unter der Voraussetzung, dass auf der HV noch genaue Informationen über die geplante Verwendung der Kapitalerhöhung gegeben werden und ein Bezugsrechtshandel bzw. eine faire Verteilung nicht bezogener Aktien vorgesehen sind, erfolgt die Zustimmung.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufstockung des bestehenden Bedingten Kapitals 2010, über die Aufhebung des bedingten Kapitals 2010/II sowie über entsprechende Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die Zusammenfassung des bedingten Kapitals erscheint problemlos.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss
Ablehnung
Begründung: Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachleistungen erfolgt die Ablehnung.
TOP 9
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals
Ablehnung
Begründung: Aus der Ablehnung von TOP 8 folgt auch die Ablehnung von TOP 9.
TOP 10
Beschlussfassung über die Einführung eines Stock Option Programms 2013 und die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Bedienung des Stock Option Programms 2013 sowie eine entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Aufgrund der nicht nachgewiesenen Wirksamkeit von Aktienoptionsprogrammen sowie der hohen Gestaltungsanfälligkeit derartiger Instrumente lehnt die SdK den Einsatz von Aktienoptionsprogrammen generell ab und fordert stattdessen die direkte Aktienbeteiligung für Mitarbeiter und Vorstand.
TOP 11
Beschlussfassung über die Aufstockung des Genehmigten Kapitals 2011
Ablehnung
Begründung: Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50 % des Grundkapitals bei Sachkapitalerhöhungen erfolgt die Ablehnung.
TOP 12
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2013/I mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie über entsprechende Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Auch hier erfolgt die Ablehnung wie bei TOP 11 wegen des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen.
TOP 13
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2013/II mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie über entsprechende Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Die SdK sieht die Schaffung genehmigter Kapitalia bis an die Grenze des gesetzlich maximal Zulässigen kritisch und fordert demgegenüber eine enge Begrenzung auf maximal 10% genehmigte Kapitalia gegen Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss und 25% des Grundkapitals gegen bar mit Bezugsrecht.
TOP 14
Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Aufgrund der nach wie vor vorhandenen variablen Vergütung für den AR wird die Gesamtvergütungsregelung abgelehnt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|