Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 01.03.13



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Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke AG am 1.3.2013 in Köln

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011/12, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011/12

Zustimmung
Begründung: Die Ausgleichszahlung von 1,50 € entspricht zwar nur der GAV-Regelung. Ein Bonus wird auch dieses Jahr nicht ausgeschüttet, wäre aber auch nicht verdient gewesen, da schon eine Ausgleichszahlung teilweise durch Auflösung von Rücklagen finanziert wurde.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12

Zustimmung
Begründung: In dem weiter schwierigen Stahljahr 2011/2012 konnte bei Rasselsteiner sogar die Wettbewerbssituation ausgebaut werden. Die Entwicklung war besser als im ThyssenKrupp- Konzern.

TOP 4 Ablehnung
Begründung: Es besteht durch die Anlage von 100 Mio. € Kapital in nur zwei Gesellschaften sowie 30 Mio. € Festgeld bei der Muttergesellschaft ein Klumpenrisiko für die EHW. Alternative Investments wurden nicht getätigt. Der Aufsichtsrat ist seiner Beratungspflicht in strategischen Fragen nicht hinreichend nachgekommen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2011/12

Zustimmung
Begründung: 9000 € je Mitglied und das Doppelte für den ARV scheint angemessen, obwohl in der Gesellschaft keine wesentlichen Entscheidungen getroffen wurden, insbesondere solche, die das Risiko für die Zukunft verringern.

TOP 6
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Mit den neu vorgeschlagenen Mitgliedern tritt nicht nur eine Verjüngung des AR ein, sondern es werden erstmals zwei Damen seitens der Arbeitgeberseite im Aufsichtsrat benannt werden. Das Thema Diversity wird ohne Nachteil an der Kompetenz und Professionalität umgesetzt.

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13

Ablehnung
Begründung: Es soll wieder der Abschlussprüfer der Muttergesellschaft gewählt werden. Durch den Wechsel bei der Muttergesellschaft (von KPMG zu PWC) hätte auch bei EHW ein Neuanfang im Sinne der Minderheitsaktionäre mit dem Vorschlag eines unabhängigen Abschlussprüfers gemacht werden können. Diese Chance wurde vertan.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.