Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.02.13



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Hauptversammlung der Aurubis AG am 28.02.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Aurubis AG zum 30. September 2012, der Lageberichte der Aurubis AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011/12, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Auch wenn die von der SdK geforderte etwa hälftige Teilung des Konzernüberschusses zwischen Aktionär und Gesellschaft weiterhin verfehlt wird, ist die Erhöhung der Dividende auf Euro 1,35 (1,20) anerkennenswert. Hierdurch wird Dividendenkontinuität demonstriert, während gleichzeitig die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Unternehmens in volatilen Zeiten bedacht und den Anforderungen eines kapitalintensiven Geschäfts Rechnung getragen wird.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat auch unter dem seit dem 1. Januar 2012 amtierenden neuen Vorsitzenden sehr gute Arbeit geleistet. Trotz des schwierigen Umfelds wurde ein starkes Jahr absolviert. Mit der erfolgreichen Eingliederung der 2011 erworbenen Rolled Products Division von Luvata (Luvata RPD) hat sich nicht nur das Produktportfolio des Konzerns noch einmal erweitert, es wurde auch die Position des führenden integrierten Kupferkonzerns und größten Kupferrecyclers weltweit beachtlich gestärkt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12

Zustimmung
Begründung: Gemäß der vorliegenden Informationen und Unterlagen hat der Aufsichtsrat den Vorstand wirkungsvoll geleitet, beraten und unterstützt und somit zum geschäftlichen Erfolg beigetragen. Es fanden 4 ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt; im schriftlichen Umlaufverfahren wurde 1 Beschluss gefasst. Gegenstände regelmäßiger Beratung waren der Geschäftsverlauf, die Beschäftigung im Konzern u. die Entwicklung der Ergebnisse, der Rohstoff-, Devisen- und der Energiemärkte – sowie der Finanzlage und dem Stand der Investitionen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2012/13

Zustimmung
Begründung: Es liegen der SdK keine Informationen vor, die gegen die Bestellung von PricewaterhouseCoopers AG, Hamburg zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten sprechen.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es sind die 6 Anteilseignervertreter neu zu wählen. Besonderheit ist, dass die Kandidatur des ehemalige Vorstandsvorsitzende der Aurubis AG, Dr. Bernd Drouven (ausgeschieden am 1.12.2011) gem. § 100 Abs.2 Satz 1 Nr. 4 AktG auf Vorschlag der Aktionärin Salzgitter Mannesmann GmbH, die mehr als 25% der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, erfolgt. Inzwischen hat diese durch das VorstAG 2009 neu eingeführte Regelung eine gewisse Praxis erfahren. Insofern hat die SdK keine Einwände gegen die Kandidatur, was auch durch die hervorragenden Leistungen des Kandidaten im Vorstand, insbesondere in der strategischen Weiterentwicklung zum führenden integrierten Kupferkonzern - u.a. mit der Übernahme des europ. Wettbewerbers Cumerio im Gj. 2007/08 – zu belegen ist.

TOP 7
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre

Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich zieht die SdK die Ausschüttung einer Bonusdividende dem Rückkauf von eigenen Aktien vor. Stellt sich aber der Beschlussfassung nicht in den Weg, die inzwischen zum Standard gehört. Auch weil die Aurubis AG dafür bekannt ist, dass sie stets sehr sorgfältig und vorausschauend mit Ermächtigungen umgeht.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.