a.o. Hauptversammlung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG am
21. Februar 2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch die Zusammenlegung von Aktien
Zustimmung
Begründung: Wir müssen abwegen, ob der Vorschlag der Kapitalherabsetzung von 10 zu 1 für die Alt-Aktionäre fair ist und somit zugestimmt werden kann. Diese ist im Zusammenhang mit den Vereinbarungen der Kreditinstitute mit einer Entschuldung von Finanzverbindlichkeiten von rd. € 70 Mio. sowie von Eventualverbindlichkeiten von rd. € 790 Mio. zu sehen. Darüber hinaus ist entscheidend, wie die anschließende Erhöhung des Grundkapitals durch Bareinlage und das sämtliche Aktionäre, die an das Geschäftsmodell nach der Entschuldung glauben, uneingeschränkt in ihrer Quote teilnehmen können. Da dies der Fall ist, spielt es für die Alt-Aktionäre keinerlei Rolle, in welchem Verhältnis das Kapital zusammen gelegt wird, da sie an der Erhöhung - wie auch die Großaktionäre - teilnehmen können.
TOP 2
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Bareinlage
Zustimmung
Begründung:
Entscheidend für die Genehmigung - die mit den Banken ausgehandelten Verzichte - ist die Zuführung von neuem Kapital, das die Großaktionäre mit rd. 80 % garantieren. Jeder Streubesitz-Aktionär, der Zutrauen zu der Fondsbranche hat, ist berechtigt, im gleichen Verhältnis wie die Großaktionäre neue Aktien zu zeichnen. Da dies gegen bar erfolgt, können keinerlei Benachteiligungen vorliegen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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