a.o. Hauptversammlung der Colexon Energy AG am 15. Februar 2013 in
Hamburg
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb von 7C Solarparken NV (i) über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der
vereinfachten Einziehung von einer unentgeltlich zur Verfügung gestellten
Aktie nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG sowie Anpassung der Satzung, (ii) über die weitere Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der ordentlichen
Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Einstellung in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und der Vorbereitung der beabsichtigten Kapitalerhöhung sowie
Anpassung der Satzung und (iii) über die Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft durch Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen
Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Anpassung der Satzung
Ablehnung
Begründung: Die SdK hat trotz mehrfacher Aufforderung das für den Erwerbsvorgang 7C Solarparken NV relevante Bewertungsgutachten bisher nicht erhalten. Insoweit kann die Bewertung des angedachten „reverse takeover“, bei dem die Anteilseigner der 7C eine komfortable Mehrheit an der Colexon Energy AG übernehmen wollen, nicht nachvollzogen werden. Die SdK hält aufgrund eigener Schätzungen die
skizzenartig bekannte Wertermittlung für nicht angemessen. Ferner sind eng mit der Übernahme zusammenhängende Fragen, z. B. nach der langfristigen Strategie,
möglichen Synergien und der Nutzbarkeit vorhandener steuerlicher Verlustvorträge, offen. Die SdK unterstützt in diesem Zusammenhang die unter TOP 3 und 4 als
Ergänzungsverlangen veröffentlichten Sonderprüfungsanträge der Aktionärin Viba sweets GmbH. Hierdurch erhofft sich die SdK neben der nötigen weiteren
Sachverhaltsaufklärung auch die Überprüfung möglicher Pflichtverletzungen von
Organen der Colexon Energy AG sowie ggf. die Feststellung von
Schadenersatzansprüchen.
TOP 2
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Ablehnung
Begründung: Aus Sicht der SdK sollte, unabhängig von der fachlichen Qualifikation der Kandidaten, ein 23%iger Aktionär nicht den gesamten Aufsichtsrat eines
Unternehmens dominieren.
TOP 3
Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung zu den in TOP 1 der Tagesordnung für den 15.02.2013 zur Abstimmung gestellten
Kapitalmaßnahmen (Kapitalherabsetzungen nach §§ 237, 222 AktG,
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen)
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 1!
TOP 4
Sonderprüfung wegen der Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung zum 15.02.2013
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 1!
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|