Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.02.13



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Hauptversammlung der TUI AG am 13.02.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2011/12, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011/12

Zustimmung
Begründung: Die Eigenkapitalquote im Konzern ist um 3,2 % auf 15,6 % auf ein extrem niedriges Niveau gefallen. Aus diesem Grunde wird zugestimmt, keine Dividende auszuschütten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12

Zustimmung
Begründung: Die Kennzahlen in allen Bereichen der Touristik haben sich verbessert. Die Zahlen sind durch die Doppelkonzernspitze für den Aktionär schwer verständlich so auch, dass beim gestiegenen Konzernjahresergebnis von € 142 Mio. ein negatives Ergebnis für den Aktionär der TUI AG je Aktie von € 0,16 ausgewiesen wird. Die Konzernstruktur sollte zeitnah neu strukturiert werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12

Zustimmung
Begründung: Zum einen haben sich durch Unterstützung des Aufsichtsrates zwar die touristischen Zahlen verbessert, andererseits ist aber die Konzernstruktur mit zwei Konzernzentralen alles andere als optimal und sehr teuer. Auch die personelle Struktur durch Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Frenzel nach 19 Jahren ist aus Sicht der SdK nicht befriedigend gelöst worden. Üblicherweise sehen die Reglungen guter Unternehmensführung eine cooling-of-periode vor, in denen der ehemalige Vorstandsvorsitzende nicht dem Aufsichtsrat angehören darf. Durch die doppelten Konzernzentralen in Hannover und London hat Herr Dr. Frenzel jedoch unverändert einen Sitz im Board von TUI-Travel, die für das touristische Geschäft zuständig sind. Diese Strukturen können nicht zu einer optimalen Führung des Konzerns aus Sicht der Muttergesellschaft führen.
Da die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011/2012 ausgesprochen wird, werden wir die Entlastung des Aufsichtsrates empfehlen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Punkte ersichtlich, die gegen die Wahl von PwC PricewaterhouseCoopers sprechen.

TOP 6
Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der TUI AG; neue Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (genehmigtes Kapital) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses – für die Ausgabe von Belegschaftsaktien – (Satzungsänderung)

Zustimmung
Begründung: Diese Ermächtigung gilt für die Ausgabe von Belegschaftsaktien und erneuert die bisherige Ermächtigung

TOP 7
Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der TUI AG; neue Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (genehmigtes Kapital) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses unter anderem nach §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (Satzungsänderung)

Ablehnung
Begründung: In der Gesamtschau der zu schaffenden und bestehenden Genehmigten und Bedingten Kapitalia verfügt die TUI AG im ausreichenden Maße über Kapitalvorratsbeschlüsse. Die SdK hält diesbezüglich Vorratskapitalia von max. 25% des aktuellen Grundkapitals gegen Bareinlage und 10% gegen Sacheinlage für tragbar.

TOP 8
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals

Ablehnung
Begründung: Auch wenn die Netto-Finanzschulden derzeit nahezu abgebaut sind, liegt die Eigenkapitalquote unterhalb von 16 %, so dass eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nicht sinnvoll erscheint; auch wenn diese sich im Rahmen der gesetzlichen Größenordnung verhält.

TOP 9
Anpassung der Aufsichtsratsvergütung mit Beginn des Geschäftsjahres 2012/13 (Satzungsänderung)

Ablehnung
Begründung: Die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung ist derzeit äußerst unglücklich, da die Aktionäre seit vielen Jahren keine Dividende erhalten haben und darüber hinaus das Ergebnis je Aktie innerhalb der letzten fünf Jahre dreimal negativ präsentiert wurde. Eine Anpassung der Vergütung kann erst zugestimmt werden, wenn auch den Aktionären wieder Dividenden gezahlt werden.

TOP 10
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds für die verbleibende Amtszeit

Zustimmung
Begründung: Frau Giffard ist bereits durch das Amtsgericht im März 2012 bestellt worden. Als unabhängige Kandidation stimmen wir der Wahl zu; obwohl wir nach der Tagesordnung die Qualifikation nicht beurteilen können.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.