Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.01.13



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Hauptversammlung der Siemens AG am 23.1.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Siemens Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance-, Vergütungs- und Compliance-Berichts zum Geschäftsjahr 2011/2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Siemens Aktiengesellschaft zur Ausschüttung einer Dividende

Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttungsquote beträgt gemessen am Konzernjahresüberschuss 51% und gemessen am AG-Überschuss ca. 88% und liegt somit innerhalb der Anforderungsbandbreite der SdK von 40%-60% des Konzernjahresüberschusses. Dabei wird selbstredend nicht verkannt, dass die relativ hohen Quoten nur deshalb zustande kommen, weil sich die Bemessungsgrundlage bei gleichzeitiger Beibehaltung der Dividendenhöhe um mehr als 20% verringert hat.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Trotz eines erheblichen Rückganges des Konzernjahresüberschusses und Gewinnes im zweistelligen Prozentbereich beträgt die EK-Rendite ca. 14,14% bezogen auf das EK zum Ende des Geschäftsjahres 2011/2012. Dies vermag jedoch nicht darüber hinwegzutäuschen, dass das vorgelegte Ergebnis maßgeblich durch einen positiven Verkaufssondereffekt in einer Nettohöhe von ca. € 1,00 Mrd. geprägt ist und insbesondere das Segment \"Energy\" durch eine Margenerosion gekennzeichnet ist. Man kann sich in der Tat des Eindruckes nicht erwehren, dass gerade im Sektor \"Energy\" und damit in einem Kernkompetenzfeld noch immer nach einer belastbaren Ausrichtung gerungen wird; dafür sprechen insbesondere die aus Sicht der Gesellschaft eingetretenen Fehlinvestitionen im Solargeschäft und bei OSRAM, wovon die Ergebnisbelastungen ein beredtes Zeugnis ablegen.

Inwieweit das sog. Unternehmensprogramm \"Siemens 2014\" dazu geeignet ist, diese Probleme zu meistern, bleibt abzuwarten.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist nach den Angaben im Geschäftsbericht seiner Überwachungsfunktion nachgekommen und hat hierbei auch die erforderlichen Schwerpunkte gesetzt. Allerdings ist es aufklärungsbedürftig, warum der Aufsichtsrat bei wohl offensichtlichen \"Disharmonien\" im Vorstandsressort von Frau Kux als Lösungsmöglichkeit erst die Nichtverlängerung des Vorstandsvertrages gewählt hat. Auch wenn sich die SdK grundsätzlich gegen eine vorzeitige Beendigung von Vorstandsverträgen wendet, gibt es sicherlich auch Ausnahmesituationen, in denen ein schnelles Ende auch ein gutes Ende ist. Es ist vollkommen unerklärlich, warum bei der Ansiedelung des Einkaufes im Vorstandsressort im Rahmen eines \"Agendaprogrammes\" \"Siemens 2014\" eines der erstgenannten und wohl auch wichtigsten Ziele die Optimierung des Einkaufes steht.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts

Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Bedenken. Die Honorare für Leistungen außerhalb der Abschlussprüfungen belaufen sich auf knapp unter 25% gemessen am Prüfungshonorar, wobei bei dieser Betrachtungsweise die sog. anderen/sonstigen Bestätigungsleistungen als größte extraordinäre Position bereits erfasst sind, da aufgrund des Ausweises als Sammelposition nicht beurteilt werden kann, ob diese sonstigen Bestätigungsleistungen ihre wesentliche Anknüpfung im zu prüfenden Jahresabschluss haben. Es wird daher für die Zukunft angeregt, diese Position im Anhang konkreter zu erläutern.

TOP 6
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung / Zustimmung
Begründung:
1. Generell wird bemängelt, dass das Verfahren, wie geeignete Bewerber identifiziert werden, nicht offengelegt wird. Positiv ist allerdings zu bewerten, dass die Wahlvorschläge sich nicht in einem \"Bestätigungskarussell\" der bisherigen Amtsinhaber erschöpfen, sondern immerhin 3 neue Mitglieder und somit 30% vorgeschlagen werden.

2. Ablehnung
Der Wahl der Herren Dr. Ackermann, Diekmann, Prof. Gruss und Mestrallet sowie Frau Dr. Leidinger-Kammüller kann aufgrund der Mandatsfülle nicht zugestimmt werden. Die SdK hält auch unter Einrechnung sog. konzerninterner Mandate bei operativ tätigen Personen maximal drei Mandate, bei sog. \"Berufsaufsichtsräten\" maximal fünf Mandate für ausübbar. Gerade Herr Mestrallet scheint ausweislich der gemachten Angaben ein ausgesprochener \"Mandatesammler\" zu sein, weil allein deswegen sehr bedauerlich ist, weil Herr Mestrallet zu den neuen Kandidaten gehört.

3. Zustimmung
Gegen die Wahl der Herren von Brandenstein, Dr. Cromme, Dr. Gaul und Wenning sowie Frau Sabanci erhebt die SdK keine Einwendungen.

Zwar hat der Kandidat Wenning gegenwärtig bereits fünf Mandate ohne das Siemensmandat inne, jedoch hat Herr Wenning zugesichert, bis Mitte des Jahres 2013 drei Mandate niederzulegen, so dass inklusive Siemens noch drei Mandate verbleiben. Bei der Kandidatur von Herrn Dr. Gaul als unabhängiger Fachmann im Bereich der Rechnungslegung nach § 100 Abs. 5 AktG wäre es hilfreich zu gewesen, die Tatsachen zu benennen, aus denen dies geschlussfolgert wird.

Auch gegen die Wiederwahl von Herrn Dr. Cromme erhebt die SdK nach derzeitigem Kenntnisstand keine Einwendungen; insbesondere möchte die SdK die Kandidatur von Herrn Dr. Cromme für den Aufsichtsrat der Siemens AG nicht durch die Diskussionen um ThyssenKrupp belastet sehen. Aufgrund des wohl zu befürchteten Arbeitsaufwandes im vorbezeichneten Mandat begrüßt die SdK die Entscheidung von Herrn Dr. Cromme sein Mandat bei Axel Springer AG niederzulegen und zukünftig die Kräfte nur noch auf zwei Unternehmen zu konzentrieren. Die SdK lässt allerdings keine Zweifel daran, dass die Aufsichtsfunktion des Aufsichtsrates und deren Mitglieder präventiven Charakter hat und nur im Ausnahmefall repressive Formen annehmen darf.

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Vergleichsvereinbarung mit einem ehemaligen Mitglied des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Der vorgeschlagene Vergleich wird maßgeblich mit den veränderten Erkenntnissen des Ermittlungsverfahrens begründet. Hierbei wird aber nicht ausreichend gewürdigt, dass das Ermittlungs- und Strafverfahren einem anderen Nachweis- und Beweisregime folgt als das Zivilverfahren. Es darf doch wohl unterstellt werden, dass der Aufsichtsrat unabhängig von dem immer offenen Ausgang eines Strafverfahrens aufgrund rein zivil- und aktienrechtlicher Vorschriften über die Erfolgsaussichten einer Klage in dem Umfange gebildet hat. Es darf im Übrigen auch darauf hingewiesen werden, dass Herr Dr. Ganswindt nicht etwa freigesprochen worden ist, sondern eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO erfolgte, weil die Schuld von Herrn Dr. Ganswindt geringer als ursprünglich gedacht einzustufen ist; der Vorwurf der Untreue wurde mangels Vorsatzes \"fallengelassen\". § 93 AktG sieht demgegenüber für das fehlende Verschulden den Vorstand in der Beweislast.

Was die mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Herrn Dr. Ganswindt anbelangt, die bei umfänglichen Freistellungen seitens der Gesellschaft und finanzieller Unterstützung bei weiteren potentiellen Inanspruchnahmen nur einen Betrag von € 500.000,00 rechtfertigen sollen, kann dies angesichts der Höhe der Vorstandsgehälter kaum nachvollzogen werden. Darüber hinaus wurde eine extrem sozialverträgliche Zahlungsvariante mit Herrn Dr. Ganswindt vereinbart. Alles in Allem scheint der ursprünglich seitens der Gesellschaft angedachte Vergleichsbetrag von ca. € 1,00 Mio. interessengerechter zu sein. Der Vergleich scheint zumindest seitens Herrn Dr. Ganswindt ersichtlich von dem Bestreben getrieben zu sein, den Anspruch der Gesellschaft allein durch den Einsatz mit der kapitalisierten Pension zu begleichen und keine anderen Vermögenswerte zu belasten.

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der Siemens Aktiengesellschaft und der OSRAM Licht AG, München, vom 28. November 2012

Zustimmung
Begründung: Nachdem das \"Osram-Geschäft\" als nicht zum Kernbereich gehörend identifiziert wurde und eine Loslösung durch einen Börsengang nicht gangbar war, scheint die jetzt vorgelegt Strategie eines spin-off ein vernünftiger Weg zu sein, um einerseits das Portfolio der Siemens AG zu \"bereinigen\" und die strategischen und finanziellen Kräfte auf die Kerngeschäftskompetenzen zu beschränken und eine Entkonsolidierung herbeizuführen und aber andererseits die Grundlagen für OSRAM für einen direkten Zugang zum Kapitalmarkt zu legen. Ob dieser Zugang indes erfolgreich genutzt werden kann, bleibt offen.
Diese unternehmensorganisatorische Maßnahme darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Akquisition von OSRAM eine Fehlakquisition darstellte; insofern ist es sicherlich einen Versuch wert, über die Beibehaltung eines Minderheitsanteils von 19,5 % an der OSRAM Licht AG den Versuch zu unternehmen, über potentielle künftige Wertsteigerungen einen Teil des erlittenen Verlustes zu kompensieren.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

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