Hauptversammlung der Siemens AG am 23.1.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses
sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Siemens Aktiengesellschaft und den
Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5,
§ 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2012 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats, des Corporate-Governance-, Vergütungs- und Compliance-Berichts zum
Geschäftsjahr 2011/2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Siemens Aktiengesellschaft
zur Ausschüttung einer Dividende
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttungsquote beträgt gemessen am Konzernjahresüberschuss
51% und gemessen am AG-Überschuss ca. 88% und liegt somit innerhalb der
Anforderungsbandbreite der SdK von 40%-60% des Konzernjahresüberschusses. Dabei wird
selbstredend nicht verkannt, dass die relativ hohen Quoten nur deshalb zustande kommen,
weil sich die Bemessungsgrundlage bei gleichzeitiger Beibehaltung der Dividendenhöhe um
mehr als 20% verringert hat.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Trotz eines erheblichen Rückganges des Konzernjahresüberschusses und
Gewinnes im zweistelligen Prozentbereich beträgt die EK-Rendite ca. 14,14% bezogen auf
das EK zum Ende des Geschäftsjahres 2011/2012. Dies vermag jedoch nicht darüber
hinwegzutäuschen, dass das vorgelegte Ergebnis maßgeblich durch einen positiven
Verkaufssondereffekt in einer Nettohöhe von ca. € 1,00 Mrd. geprägt ist und insbesondere
das Segment \"Energy\" durch eine Margenerosion gekennzeichnet ist. Man kann sich in der
Tat des Eindruckes nicht erwehren, dass gerade im Sektor \"Energy\" und damit in einem
Kernkompetenzfeld noch immer nach einer belastbaren Ausrichtung gerungen wird; dafür
sprechen insbesondere die aus Sicht der Gesellschaft eingetretenen Fehlinvestitionen im
Solargeschäft und bei OSRAM, wovon die Ergebnisbelastungen ein beredtes Zeugnis
ablegen.
Inwieweit das sog. Unternehmensprogramm \"Siemens 2014\" dazu geeignet ist, diese
Probleme zu meistern, bleibt abzuwarten.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist nach den Angaben im Geschäftsbericht seiner
Überwachungsfunktion nachgekommen und hat hierbei auch die erforderlichen
Schwerpunkte gesetzt. Allerdings ist es aufklärungsbedürftig, warum der Aufsichtsrat bei
wohl offensichtlichen \"Disharmonien\" im Vorstandsressort von Frau Kux als
Lösungsmöglichkeit erst die Nichtverlängerung des Vorstandsvertrages gewählt hat. Auch
wenn sich die SdK grundsätzlich gegen eine vorzeitige Beendigung von Vorstandsverträgen
wendet, gibt es sicherlich auch Ausnahmesituationen, in denen ein schnelles Ende auch ein
gutes Ende ist. Es ist vollkommen unerklärlich, warum bei der Ansiedelung des Einkaufes im
Vorstandsressort im Rahmen eines \"Agendaprogrammes\" \"Siemens 2014\" eines der
erstgenannten und wohl auch wichtigsten Ziele die Optimierung des Einkaufes steht.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts
Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
bestehen keine Bedenken. Die Honorare für Leistungen außerhalb der Abschlussprüfungen
belaufen sich auf knapp unter 25% gemessen am Prüfungshonorar, wobei bei dieser
Betrachtungsweise die sog. anderen/sonstigen Bestätigungsleistungen als größte
extraordinäre Position bereits erfasst sind, da aufgrund des Ausweises als Sammelposition
nicht beurteilt werden kann, ob diese sonstigen Bestätigungsleistungen ihre wesentliche
Anknüpfung im zu prüfenden Jahresabschluss haben. Es wird daher für die Zukunft
angeregt, diese Position im Anhang konkreter zu erläutern.
TOP 6
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Ablehnung / Zustimmung
Begründung:
1. Generell wird bemängelt, dass das Verfahren, wie geeignete Bewerber identifiziert werden, nicht offengelegt wird. Positiv ist allerdings zu bewerten, dass die Wahlvorschläge sich nicht in einem \"Bestätigungskarussell\" der bisherigen Amtsinhaber erschöpfen, sondern immerhin 3 neue Mitglieder und somit 30% vorgeschlagen werden.
2. Ablehnung
Der Wahl der Herren Dr. Ackermann, Diekmann, Prof. Gruss und Mestrallet sowie Frau Dr.
Leidinger-Kammüller kann aufgrund der Mandatsfülle nicht zugestimmt werden. Die SdK hält
auch unter Einrechnung sog. konzerninterner Mandate bei operativ tätigen Personen
maximal drei Mandate, bei sog. \"Berufsaufsichtsräten\" maximal fünf Mandate für ausübbar.
Gerade Herr Mestrallet scheint ausweislich der gemachten Angaben ein ausgesprochener
\"Mandatesammler\" zu sein, weil allein deswegen sehr bedauerlich ist, weil Herr Mestrallet zu
den neuen Kandidaten gehört.
3. Zustimmung
Gegen die Wahl der Herren von Brandenstein, Dr. Cromme, Dr. Gaul und Wenning sowie
Frau Sabanci erhebt die SdK keine Einwendungen.
Zwar hat der Kandidat Wenning gegenwärtig bereits fünf Mandate ohne das Siemensmandat
inne, jedoch hat Herr Wenning zugesichert, bis Mitte des Jahres 2013 drei Mandate
niederzulegen, so dass inklusive Siemens noch drei Mandate verbleiben. Bei der Kandidatur
von Herrn Dr. Gaul als unabhängiger Fachmann im Bereich der Rechnungslegung nach §
100 Abs. 5 AktG wäre es hilfreich zu gewesen, die Tatsachen zu benennen, aus denen dies
geschlussfolgert wird.
Auch gegen die Wiederwahl von Herrn Dr. Cromme erhebt die SdK nach derzeitigem
Kenntnisstand keine Einwendungen; insbesondere möchte die SdK die Kandidatur von Herrn
Dr. Cromme für den Aufsichtsrat der Siemens AG nicht durch die Diskussionen um
ThyssenKrupp belastet sehen. Aufgrund des wohl zu befürchteten Arbeitsaufwandes im
vorbezeichneten Mandat begrüßt die SdK die Entscheidung von Herrn Dr. Cromme sein
Mandat bei Axel Springer AG niederzulegen und zukünftig die Kräfte nur noch auf zwei
Unternehmen zu konzentrieren. Die SdK lässt allerdings keine Zweifel daran, dass die
Aufsichtsfunktion des Aufsichtsrates und deren Mitglieder präventiven Charakter hat und nur
im Ausnahmefall repressive Formen annehmen darf.
TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Vergleichsvereinbarung mit einem
ehemaligen Mitglied des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Der vorgeschlagene Vergleich wird maßgeblich mit den veränderten
Erkenntnissen des Ermittlungsverfahrens begründet. Hierbei wird aber nicht ausreichend
gewürdigt, dass das Ermittlungs- und Strafverfahren einem anderen Nachweis- und
Beweisregime folgt als das Zivilverfahren. Es darf doch wohl unterstellt werden, dass der
Aufsichtsrat unabhängig von dem immer offenen Ausgang eines Strafverfahrens aufgrund
rein zivil- und aktienrechtlicher Vorschriften über die Erfolgsaussichten einer Klage in dem
Umfange gebildet hat. Es darf im Übrigen auch darauf hingewiesen werden, dass Herr Dr.
Ganswindt nicht etwa freigesprochen worden ist, sondern eine Verfahrenseinstellung nach §
153a StPO erfolgte, weil die Schuld von Herrn Dr. Ganswindt geringer als ursprünglich
gedacht einzustufen ist; der Vorwurf der Untreue wurde mangels Vorsatzes \"fallengelassen\".
§ 93 AktG sieht demgegenüber für das fehlende Verschulden den Vorstand in der
Beweislast.
Was die mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Herrn Dr. Ganswindt anbelangt,
die bei umfänglichen Freistellungen seitens der Gesellschaft und finanzieller Unterstützung
bei weiteren potentiellen Inanspruchnahmen nur einen Betrag von € 500.000,00 rechtfertigen
sollen, kann dies angesichts der Höhe der Vorstandsgehälter kaum nachvollzogen werden.
Darüber hinaus wurde eine extrem sozialverträgliche Zahlungsvariante mit Herrn Dr.
Ganswindt vereinbart. Alles in Allem scheint der ursprünglich seitens der Gesellschaft
angedachte Vergleichsbetrag von ca. € 1,00 Mio. interessengerechter zu sein. Der Vergleich
scheint zumindest seitens Herrn Dr. Ganswindt ersichtlich von dem Bestreben getrieben zu
sein, den Anspruch der Gesellschaft allein durch den Einsatz mit der kapitalisierten Pension
zu begleichen und keine anderen Vermögenswerte zu belasten.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen
der Siemens Aktiengesellschaft und der OSRAM Licht AG, München, vom 28. November
2012
Zustimmung
Begründung: Nachdem das \"Osram-Geschäft\" als nicht zum Kernbereich gehörend
identifiziert wurde und eine Loslösung durch einen Börsengang nicht gangbar war, scheint
die jetzt vorgelegt Strategie eines spin-off ein vernünftiger Weg zu sein, um einerseits das
Portfolio der Siemens AG zu \"bereinigen\" und die strategischen und finanziellen Kräfte auf
die Kerngeschäftskompetenzen zu beschränken und eine Entkonsolidierung herbeizuführen
und aber andererseits die Grundlagen für OSRAM für einen direkten Zugang zum
Kapitalmarkt zu legen. Ob dieser Zugang indes erfolgreich genutzt werden kann, bleibt
offen.
Diese unternehmensorganisatorische Maßnahme darf allerdings nicht darüber
hinwegtäuschen, dass die Akquisition von OSRAM eine Fehlakquisition darstellte; insofern ist es sicherlich einen Versuch wert, über die Beibehaltung eines Minderheitsanteils von
19,5 % an der OSRAM Licht AG den Versuch zu unternehmen, über potentielle künftige
Wertsteigerungen einen Teil des erlittenen Verlustes zu kompensieren.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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