Hauptversammlung der MVS Miete Vertrieb Service AG am 20.12.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die MVS Miete Vertrieb Service AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009
Ablehnung
Begründung: Da die Gesellschaft seit Jahren keine HV innerhalb der gesetzlichen Frist durchgeführt hat, ist eine Entlastung ausgeschlossen.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
Ablehnung
Begründung: Auch der AR ist für die mangelhafte Transparenz durch den Verstoß gegen das Aktiengesetz verantwortlich und kann deswegen nicht entlastet werden.
TOP 4
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die MVS Miete Vertrieb Service AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 5
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 2
TOP 6
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 3
TOP 7
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die MVS Miete Vertrieb Service AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 8
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 2
TOP 9
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 3
TOP 10
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen den Abschlussprüfer, da dieser nicht an der Bewertung für das Enteignungsverfahren beteiligt ist.
TOP 11
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MVS Miete Vertrieb Service AG auf die COMAS Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327a ff. AktG
Ablehnung
Begründung: Die Enteignung der Aktionäre wird von der SdK grundsätzlich als Eingriff in die Eigentumsrechte abgelehnt. Über die Einleitung eines Spruchstellenverfahrens kann erst nach die HV entschieden werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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