Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft am 20.12.2012 in Hamburg
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschafft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernab-schlusses für das Geschäftsjahr 2011/2012, des gemeinsamen Lageberichts der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 2011/2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläu-ternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011/2012
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung
Begründung: Nach nunmehr etlichen Jahren mit durchweg guten Ergebnissen hat sich der wohl auch wachstumsbedingt zeitgleiche Eintritt von operativen, technologischen und Akquisitionsrisiken erheblich auf das Konzernergebnis ausgewirkt und u. a. zum Dividendenausfall geführt. Trotz der genannten Rückschläge und bei Umsatzzuwächsen sowie einer immer noch „schwarzen Null“ im Konzern sieht sich der Vorstand auf seinem Weg des Ausbaus des Leistungsportfolios im Konzern auf dem richtigen Weg, wenngleich die anstehenden, für SinnerSchrader erheblichen Investitionen in die Next Audience GmbH das Ergebnis auch für die nächste Zeit belasten dürften und Fragen nach dem Risikomanagement im Konzern offen sind. Die SdK erwartet nach Jahren des auch anorganischen Wachstums eine Phase der Konsolidierung und schlechterer Konzernergebnisse, unterstützt aber grundsätzlich und nach wie vor die Verwaltung beim seit Jahren betriebenen Leistungsausbau resp. Diversifikationsprozess.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung
Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichts hat der Aufsichtsrat seine Kon-trollfunktion erfüllt und den neusten Strategieschwenk hinsichtlich der wohl investitionsintensiven Neuausrichtung der erworbenen newtention-Gruppe begleitet. Auch scheint das Risikomanagement und –system des Konzerns Verhandlungsgegenstand im Aufsichtsrat gewesen zu sein, welches im Berichtsjahr auf seine Tauglichkeit geprüft worden sein sollte.
TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernab-schlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013
Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgeschlagene BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Einwände.
TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung der Bedingten Kapitalia I und II gemäß § 5 Abs. 2 und 2a der Satzung, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2012 und über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrecht auf Aktien der SinnerSchrader Aktiengesellschaft an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Sinner-Schrader Aktiengesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführungen und Mit-arbeiter der mit der SinnerSchrader Aktiengesellschaft verbundenen Unter-nehmen
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt die gestaltungsanfälligen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit als Vergütungsinstrument fragwürdigen Aktienoptionsprogramme nach wie vor grundsätzlich ab.
TOP 6
Satzungsänderung betreffend die Bekanntmachungen der Gesellschaft
Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderung hat redaktionellen Charakter und ist aus Sicht der SdK unproblematisch.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Mittels des Beschlussvorschlages soll das im Januar 2013 auslaufende Genehmigte Kapital 2008 durch ein neues Genehmigtes Kapital 2012 ersetzt werden. Bei einem Umfang von etwa 50% des aktuellen Grundkapitals gegen Bareinlage sowie 20% gegen Sacheinlage rangiert der Beschlussvorschlag nahe der gesetzlich maximal zulässigen Höchstgrenze von 50% für Bar- und Sacheinlage. Die SdK lehnt angesichts der hohen Gestaltungsanfälligkeit der Vorratskapitalia generell derartig opulente Ermächtigungen aufgrund der langen Ermächtigungslaufzeiten sowie des zu großen Umfangs ab. Aus Sicht der SdK sind diesbezüglich maximal 25% Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sowie 10% gegen Sacheinlage, letzteres z. B. zur sinnvollen Arrondierung des Beteiligungsportfolios, als gerade noch akzeptabel anzusehen. Größere Kapitalerhöhungen sollten über die Tagesordnung einer dann einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung durchgeführt werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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