Hauptversammlung der Injex Pharma AG am 14.12.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Injex Pharma AG zum 31. Dezember 2011 und des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Die Überwindung der Insolvenz ist für alle Aktionäre sehr erfreulich und ein Erfolg. Die Zahlen für das Rumpfgeschäftsjahr haben deshalb für das zukünftige Geschäftsmodell wenige Aussagekraft. Die Informationspolitik der Gesellschaft hat sich inzwischen auch verbessert.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.
TOP 4
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt was gegen die Kandidaten spricht.
TOP 5
Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
Ablehnung
Begründung: Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50 % des Grundkapitals erfolgt die Ablehnung.
TOP 6
Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen, Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und damit verbundene Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Es sollte zuerst das neue Geschäftsmodell erfolgreich umgesetzt werden, ehe Aktienoptionen ausgegeben werden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie zu deren Veräußerung unter Ausschluss des Bezugsrechts und zur Einziehung dieser Aktien
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft hat gerade erst die Insolvenz überwunden und Kapitalerhöhungen durchgeführt. Wahrscheinlich braucht die Gesellschaft auch noch weiteres Kapital. Da ist der Rückkauf eigener Aktien und der eventuelle Einzug der Aktien völliger Unsinn.
TOP 8
Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrates; Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Vergütung der Aufsichtsräte bewegt sich noch in einem akzeptablen Rahmen.
TOP 9
Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen den neuen Abschlussprüfer
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|