Hauptversammlung der Autev AG am 22.8.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 30.06.2011 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010/2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinnes
Zustimmung
Begründung: Aufgrund der schlechten Finanzsituation der Gesellschaft erfolgt die Zustimmung.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft hat seit dem Börsenlisting nur eine sehr mangelhafte Transparenz gezeigt und mit dem verspäteten HV Termin gegen das Aktiengesetz verstoßen. Auch die Ergebnisse sind unbefriedigend und der Kursverlauf desolat.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011
Ablehnung
Begründung: Es ist nicht erkennbar, ob der AR seine Aufgaben erfüllt hat. Auch der AR ist mitverantwortlich für den Verstoß gegen das Aktiengesetz.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den Abschlussprüfer spricht.
TOP 6
Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und Schaffung neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Änderung von § 3 Ziff. 4 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Der Bezugsrechtsausschluss bei Sacheinlagen ist zwar zwingend, wird jedoch in diesem Umfang von der SdK abgelehnt. Eine Börsenplatzierung im Ausland ist völlig abwegig bei der Gesellschaft.
TOP 7
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Auch hier wird der Umfang der Sacheinlagemöglichkeit abgelehnt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
TOP 8
Aufhebung bestehenden bedingten Kapitals in § 3 Ziff. (6) und (7) der Satzung und Schaffung neuen bedingten Kapitals II mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Neufassung von § 3 Ziff. (6) der Satzung
Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 7.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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