Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 04.12.12



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Deutsche Wohnen AG am 04.12.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2012/II mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie Änderung von § 4 a der Satzung

Ablehnung mit Vorbehalt der Zustimmung bei adäquater Auskunftserteilung auf der HV)
( Begründung: Die Schaffung des genehmigten Kapitals wird aus folgenden Gründen abgelehnt: Die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu rund 73 Mio. EUR macht die Hälfte des Grundkapitals im Zeitpunkt der Beschlussfassung aus und wird von der SdK grundsätzlich in dieser Höhe abgelehnt. Daran ändert auch die Beschränkung des Bezugsrechtsausschlusses auf 20 % (kumulativ) nichts. Da im vorliegenden Falle ein konkretes Vorhaben vorliegt, läge eine ordentliche Kapitalerhöhung näher – die Gesellschaft hat mit Kaufvertrag Ende Mai 2012 die BauBeCon-Gruppe übernommen. Der Kaufpreis dafür soll 1,235 Mrd. EUR betragen haben. Dem genehmigten Kapital könnte allein aus Vereinfachungsgründen ausnahmsweise zugestimmt werden, wenn über das BauBeCon-Projekt hinaus noch Teile des genehmigten Kapitals für spätere Akquisitionen etc. bestehen bleiben soll. Dafür muss jedoch transparent sein, wie hoch das nach erstmaliger Ausnutzung des neuen genehmigten Kapitals für „BauBeCon“ verbleibende genehmigte Kapital ist. Dazu fehlen jedoch weitere Informationen. Sollten hier auf der Hauptversammlung schlüssige Berechnungen vorgelegt werden, kann eine Zustimmung erwogen werden. Dass die Gesellschaft eine Verschuldung mittelfristig unter 60 % anstrebt und daher die Gesellschaft die Eigenmittel erhöhen muss, reicht für die Genehmigung eines Vorratsbeschlusses nicht aus. Ebenso wenig, dass die Gesellschaft davon ausgeht, dass das neu zur Verfügung gestellte EK eine gute Rendite erzielen wird.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.