Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.12.12



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Hauptversammlung der KROMI Logistik AG am 5.12.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011/2012. Vorlage des Lageberichts der KROMI Logistik AG sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011/2012. Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011/2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Dem Vorschlag den ausschüttbaren Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.577.891,33 auf neue Rechnung vorzutragen, stimmt die SdK zu. Das Unternehmen befindet sich in einer starken Expansionsphase, die von entsprechenden Aufwendungen begleitet wird. Insofern ist es richtig, die Mittel zusammenzuhalten. bzw. in den weiteren Ausbau des Geschäfts zu investieren.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der 4-köpfige Vorstand hat im Geschäftsjahr 2011/2012 gute Arbeit geleistet. Der Umsatz wurde wie geplant um 37,3% gesteigert und vollzog ergebnisseitig im operativen Bereich die Rückkehr in die Gewinnzone. In der IFRS-Bilanzierung wurde das Ergebnis durch notwendige Bewertungsänderungen negativ beeinflusst. Die KROMI-Aktie konnte im Verlauf des Geschäftsjahres um 11,5% an Wert gewinnen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand nach den vorliegenden Berichten im erforderlichen Maße beraten und überwacht. Dies geschah mit Hilfe von insgesamt 5 Präsenzsitzungen und einer Telefonkonferenz. Schwerpunkte bildeten dabei die Geschäftspolitik und Unternehmensplanung, Rentabilität, den Gang der Geschäfte und wesentliche Einzelmaßnahmen der Gesellschaft.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013

Zustimmung
Begründung: Der SdK ist nichts bekannt was einer Wiederwahl von Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/2013 im Wege stehen könnte.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.