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						 Hauptversammlung der Kremlin AG am 30. November 2012 in Hamburg  
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.   
TOP 1 
 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben im 
Lagebericht nach § 289 Abs. 4 Handelsgesetzbuch
  
Keine Abstimmung erforderlich
  
TOP 2  
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 
  
Zustimmung  
Begründung: Die Auskehrung verfügbarer liquider Mittel ist angesichts des 
eingeschlagenen Abwicklungsszenarios sinnvoll.
  
TOP 3  
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
  
Zustimmung  
Begründung: Herr Pothorn exekutiert den Willen der Großaktionäre resp. der 
Aktionärsmajorität nach Abwicklung des Russland-Investitionshauses Kremlin und hat dabei auch Kosteneinsparungen vorgenommen. 
  
TOP 4  
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
  
Zustimmung  
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit für die SdK erkennbar, auch im turbulenten Geschäftsjahr 2011 seiner Kontroll- und Beratungsfunktion nachgekommen und hat die von den Großaktionären auf den Weg gebrachte faktische Liquidation des 
Kremlin-Geschäftsmodells unterstützt.
  
TOP 5  
 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
  
Zustimmung  
Begründung: Gegen die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestehen keine 
Bedenken.
  
TOP 6  
Satzungsänderung: Streichung des § 20 Abs. 3 der Satzung (besondere 
Präsenz für bestimmte Satzungsänderungen)
  
Zustimmung  
Begründung: Angesichts der bereits fortgeschrittenen Abwicklung des 
implementierten Geschäftsmodells erleichtert die Streichung der genannten 
Satzungsbestimmung die Verwertung des restlichen Vermögens und dessen 
Realisierung zugunsten des Aktionariats.
  
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
						
  
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