Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 29.11.12



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a.o. Hauptversammlung der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing am 2911.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungsvertrages mit der Siemens Beteiligungen Inland GmbH.

Zustimmung
Begründung: Der Beherrschungsvertrag der Siemens AG beinhaltet die zwei wesentlichen Elemente, eine Abfindungszahlung von EUR 6,9 je Aktie, bzw. eine Garantiedividende von EUR 0,23 (nach Steuer, 0,26 v. St.) je Aktie.
Im Großen und Ganzen halten wir die Vorschläge für angemessen.
Siemens hatte die Aktien dem Mehrheitseigentümer für EUR 5,60 abgekauft, und danach den freien Aktionären ein Übernahmeangebot von EUR 6,10 unterbreitet. Dieses Angebot lag 40% über den letzten Kursen, aber auch über 40% über den Kursen der Jahre davor. Die jetzt gebotene Abfindung von EUR 6,9 stellt darüber hinaus nochmals einen deutlichen Zuschlag, vor allem auch gegenüber der Zahlung an den ehemaligen Großaktionär, dar. Zur Berechnung wurde ein recht ambitioniertes Szenario genutzt, das durchschnittliche jährliche Wachstumsraten der Umsätze von 15% p.a. annimmt. Einzig die dann zu Grund gelegte EBIT Margen (z.B. 10% in 2017), falls dieses starke Umsatzwachstum eintreten sollte, wären deutlich zu niedrig. Die Kombination aus beidem erscheint jedoch durchaus optimistisch zu sein.
Kleinere Aufschläge ließen sich rechtfertigen, wenn statt mit einem Betafaktor von 1.0 mit 0,7 gerechnet würde und wenn Marktrisikoprämie nur mit 5,0% statt 5,5% angesetzt werden würde. Nimmt man jedoch das Ergebnis pro Aktie von 0,30 in 2011 (und aktuelle Ergebnisse liegen deutlich niedriger), so ergibt das ein KGV (auf Basis EUR 6,9) von 23x, was auch für eine angemessene Abfindungszahlung spricht.
Die Garantiedividende stellt eine anfängliche Verzinsung (auf Basis des Abfindungskurses) von 3,3% dar und übertrifft die Zahlungen der letzten Jahre ebenfalls deutlich.
Wir behalten uns vor, je nach Verlauf der Hauptversammlung und der Beantwortung unserer Fragen, den Vorschlag abzulehnen oder uns zu enthalten sowie dann ein Spruchstellenverfahren anzustrengen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.