a.o. Hauptversammlung der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts
Aktiengesellschaft am 06. Dezember 2012 in Bremen
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die SdK unterstützt den Beschlussvorschlag zum Vortrag des
Bilanzgewinns. Hierzu sei bemerkt, dass eine Dividendenzahlung gemäß den
Abstimmungsrichtlinien der SdK aufgrund des vorliegenden
Konzernjahresfehlbetrages ohnehin nur im Ausnahmefall zustimmungsfähig wäre und das auch im Berichtsjahr fortgesetzte massive Investitionsprogramm in die
Erhaltung/Erweiterung der Flotte den Dividendenverzicht auch wirtschaftlich
rechtfertigt. Mit Blick auf den erwirtschafteten Cashflow sowie die seitens der
Verwaltung bisher verfolgte Dividendenpolitik der „Ausschüttungsglättung im
Zeitablauf“ wäre eine Auskehrung auf unverändertem Niveau allerdings möglich
gewesen.
TOP 3a
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Vor dem Hintergrund der nach wie vor schwelenden Schifffahrtskrise ist der Konzern gut positioniert. Der Vorstand betreibt den Ausbau des Geschäfts vor allem in der Gastankfahrt und der Produktentankfahrt mit Augenmaß. Umsatz- und Ergebnisbelastungen kamen aus der Situation in Nordafrika, die die
Linienfahrt/Trockenfahrt beeinträchtigte.
TOP 3b
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Ausweislich des nach wie vor knappen Aufsichtsratsberichts scheint der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Beratungsfunktion wohl gerecht geworden zu sein.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg ist sicherlich geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund der aus SdK-Sicht zu hohen Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfung eine
weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung und sieht dabei insbesondere Steuerberatungsleistungen kritisch.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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