Hauptversammlung der Sektkellerei Schloss Wachenheim AG am 6.12.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Zustimmung
Begründung: Obwohl der Konzerngewinn pro Aktie um 4,3% zurückging, wird die Dividende von EUR 0,20 auf EUR 0,23 um 15% angehoben. Damit steigt die Ausschüttungsquote von 17% auf knapp 21%. Mit der Hoffnung auf weitere überproportionale Dividendenausschüttungen, bei gleichzeitig sinkender Verschuldung, kann die SdK dem Vorschlag zustimmen, obwohl die Ausschüttungsquote immer noch zu niedrig ist und die EK-Quote von 45% immer noch sehr komfortabel ist.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012.
Zustimmung
Begründung: Gegenüber dem Vorjahr konnte zwar der Umsatz um 5% gesteigert werden und lag im Plan, das Ergebnis lag jedoch auf allen Ebenen leicht unter Vorjahr und damit unter den Erwartungen (leichter Anstieg) der Verwaltung. Die Gründe hierfür sind zum einen Währungsveränderungen und Zinssicherungsverluste, aber zum anderen auch ein schwächeres Geschäft in den Auslandsgesellschaften und steigende Rohstoffkosten. Teilweise waren diese negativen Einflussfaktoren außerhalb der Kontrolle der Verwaltung und damit ist nur die etwas zu optimistische Prognose der Verwaltung anzulasten. Trotz einer erhöhten Verschuldung sind die Bilanzrelationen sehr komfortable und die Erhöhung der Dividende lässt auch gewissen Optimismus erkennen. Strategisch ist Sekt Wachenheim nach wie vor gut positioniert und sollte auch die möglicherweise steigende Rohstoffpreisen im laufenden Jahr abfedern können. Damit ist der Vorstand zu entlasten.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012.
Zustimmung
Begründung: Trotz der unter den Erwartungen liegenden Ergebnissen ist die Firma strategisch gut aufgestellt und der Aufsichtsrat scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013.
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die sonstigen Gebühren in Höhe von 51 Tsd EUR, bei einem Gesamthonorar von 228 Tsd EUR, sind noch akzeptabel und damit ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht in Frage gestellt. Lobend zu erwähnen ist, dass die Prüfkosten insgesamt von EUR 234 Tsd auf EUR 228 Tsd weiter leicht gesunken sind.
TOP 6
Satzungsänderung – Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats.
Zustimmung
Begründung: Seit 2004 wurden die Honorare von EUR 9 Tsd. sowie eine variable Dividendenabhängige Vergütung nicht mehr angepasst. Der neue Vorschlag einer fixen Vergütung von EUR 11 Tsd. sowie einem Sitzungsentgelt von EUR 1,5 Tsd. ist nicht übertrieben und der Größe des Unternehmens angemessen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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