Hauptversammlung der Allerthal-Werke AG am 29.10.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Aussprache über das freiwillige öffentliche Teilerwerbsangebot der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg
Keine Abstimmung erforderlich. Die SdK ist allerdings der Meinung, dass die gebotenen Kaufpreise der Teilerwerbsanbieter zu niedrig sind.
TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Angesichts des bilanziellen Buchverlustes ist die vorgeschlagene Dividende angemessen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Der Vorstand hat es nicht zuwege gebracht, die jährliche ordentliche Hauptversammlung bis zum Ende des 1. Halbjahres einzuberufen. Auch die jetzige HV ist nur auf Antrag eines Aktionärs zustande gekommen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat es nicht zuwege gebracht, den Vorstand zu veranlassen, die jährliche ordentliche Hauptversammlung bis zum Ende des 1. Halbjahres einzuberufen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Gründe, die gegen die Wahl dieses Abschlussprüfers sprechen.
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung / Ablehnung / Enthaltung: offen
Begründung: Gegen die von einem Aktionär (nicht von der Gesellschaft) vorgeschlagenen Kandidaten gibt es keine Vorbehalte. Doch sollte der Verlauf der Hauptversammlung, besonders die Aussprache zu TOP 2, abgewartet werden, ehe hierzu eine Empfehlung möglich ist.
TOP 8
Beschlussfassung über die Beibehaltung der Börsennotierung der Aktien der Allerthal-Werke AG entsprechend § 3 Abs. 2 AktG
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der freien Aktionäre ist diesem Beschluss zuzustimmen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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