Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 18.10.12



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



a.o. Hauptversammlung der MCS Modulare Computer und Software Systeme AG am 18.10.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Franz Hensmann Aktiengesellschaft mit Sitz in Ulm (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)

Ablehnung
Begründung: Ein Squeeze Out ist der schwerste Eingriff in die Rechte des Aktionärs, da er seine Aktien zwangsweise übertragen muss. Nach dem Rechtsverständnis der SdK ist jede nicht im öffentlichen Interesse liegende Enteignung mit der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen lehnt die SdK den Squeeze Out – unabhängig von der der Frage der Angemessenheit der Barabfindung – ab.
Zudem ist es meist so, dass die angebotene Barabfindung nicht dem wahren Wert des Unternehmens entspricht, denn der Hauptaktionär ist bestrebt, einen möglichst geringen Preis zu zahlen. Zahlreiche Gerichtsurteile haben in den letzten Jahren bewiesen, dass die Abfindung meist zu niedrig angesetzt war.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.