Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.10.12



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Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG am 11.10.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der Kabel Deutschland Holding AG einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das am 31. März 2012 endende Geschäftsjahr

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende von 1,50 € je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 84% bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Dies übersteigt die von der SdK geforderte Ausschüttungsquote von 60% für reife Unternehmen. Aufgrund der soliden langfristigen Finanzierung der Gesellschaft und des guten Geschäftsverlaufs ist die Dividende angemessen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft hat im zurückliegenden Geschäftsjahr ihre Prognosen eingehalten und scheint für die Zukunft bestens aufgestellt zu sein. Aufgrund des Weitblicks des Vorstands in Sachen Refinanzierung, der dem Geschäftsmodell angepassten hohen Verschuldung dürften auch in den kommenden Jahren die Früchte der Investitionen vergangener Jahre geerntet werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Sitzungen den Vorstand überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Negativ fiel jedoch die hohe Abwesenheitsquote einiger weniger Aufsichtsratsmitglieder auf. Dies ist, soweit das Fernbleiben nicht krankheitsbedingt gewesen ist, in Zukunft zu verbessern.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Ablehnung.
Begründung: Ernst&Young gehört zu den größten und erfahrensten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Da im zurückliegenden Geschäftsjahr die Vergütung für Steuerberatungsleistungen jedoch ca. 31% der Vergütung für die Abschlussprüfungsleistungen ausmachte, ist aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit des Prüfers gefährdet. Daher kann deren Wahl nicht zugestimmt werden.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Alle Kandidaten stellen aufgrund ihres fachlichen Wissens eine Verstärkung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft dar. Kritisch ist jedoch die Wahl von Frau Prof. Aris zu sehen. Da diese bereits mehr als fünf Aufsichtsratsmandate innehat, stellt sich die Frage, ob sie genügend Zeit für ein doch sehr umfangreiches Mandat bei der Gesellschaft aufbringen kann. Frau Aris würde aufgrund ihrer Kenntnisse in Sachen Regulierung eine Top-Kandidatin sein. Diese Kenntnisse können jedoch der KDG nur dann weiterhelfen, wenn sie auch die nötige Zeit für das Mandat mitbringt. Sollte es auf der HV nicht klargestellt werden können, dass die Zeit vorhanden ist, würde die SdK gegen deren Wahl stimmen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Kabel Deutschland Holding AG und der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH

Zustimmung.
Begründung: Durch den Abschluss des Gewinnabführungsvertrages spart sich die Gesellschaft Steuerzahlungen in Mio.-Höhe. Dies ist auch von Seiten der Aktionäre zu begrüßen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.