Hauptversammlung der Immovaria Real Estate AG am 31.08.2012
Endgültiges Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011 mit Anhang und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Da die Gesellschaft 2011 einen Verlust erwirtschaftet hat, ist es richtig, den inzwischen nur noch kleinen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Die Formulierung Jahresfehlbetrag ist aber rechtlich falsch und muss durch Bilanzgewinn ersetzt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Da die Gesellschaft eine Neustrukturierung angefangen hat, muss das Ergebnis erst mal abgewartet werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt.
TOP 5
Wahl von Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Kandidaten spricht.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2012
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen den Abschlussprüfer
TOP 7
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
endgültiges Abstimmungsverhalten
Zustimmung
geplantes Abstimmungsverhalten
Enthaltung
Begründung: Eine abschließende Beurteilung kann erst nach der Befragung auf der Hauptversammlung erfolgen. Problematisch ist sicherlich die beherrschende Stellung des Großaktionärs. Andererseits kann eine Weiterentwicklung der Gesellschaft mit der Absicht in den Entry Standard zu wechseln ansonsten kurzfristig wahrscheinlich nicht weiterverfolgt werden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung von neuen genehmigten Kapitalien I und II und Ergänzung von § 3 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Nach der geplanten Sachkapitaleinbringung in TOP 7 sollte auch zukünftig eine derartige Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nur in der Hauptversammlung konkret beschlossen werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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