Hauptversammlung der Bau-Verein zu Hamburg AG am 29.08.2012 <7b>
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011, der Lageberichte für die Bau-Verein zu Hamburg Aktien-Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein Ergebnis auf Vorjahreshöhe vorgelegt sowie die Leerstandsquote abgebaut, so dass die Entlastung empfohlen wird.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat scheint gut zu funktionieren, so dass die Entlastung auszusprechen ist.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen die Wahl des vorgeschlagenen Abschlusssprechers sprechen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals in § 3 Ziffer (5) der Satzung
Zustimmung
Begründung: Im Zusammenhang mit TOP 6 ist das bedingte Kapital nicht mehr notwendig.
TOP 6
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Bau-Verein zu Hamburg Aktien-Gesellschaft auf die TAG Immobilien AG, Hamburg, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Ablehnung
Begründung: Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre ist immer problematisch. Ob die Barabfindung angemessen ist, wird auf der Hauptversammlung hinterfragt und eventuell gerichtlich geklärt werden müssen. Die Abfindung liegt oberhalb der durch die Prüfer ermittelten Werte auf Niveau des Börsenkurses jedoch erheblich unterhalb des NAV.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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