Hauptversammlung der P & I Personal & Informatik AG am 4.9.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2011/2012, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011/2012 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011/2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung
Begründung:
Trotz eines relativ schwierigen Umfelds hat sich P&I ordentlich entwickelt. Der Umsatz konnte weiter gesteigert werden, Neukunden wurden gewonnen und der Umsatz im hochmargigen Wartungsgeschäft stieg deutlich an. Obwohl das Ergebnis auch von dem Wegfall der Sonderbelastungen in 2010/11 profitiert hat liegt auch das Ergebnis deutlich über den zu niedrigen Ansätzen, die zur Kalkulation der Abfindung und der Garantiedividende zu Grunde gelegt wurden. Das Management hat also erfolgreich gearbeitet und sollte entlastet werden, wohingegen die niedrige Abfindung in anderer Form (Spruchstellenverfahren) geprüft wird.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung
Begründung:
Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. Kritisch ist die Vergabe eines Darlehens an den Großaktionär, das jedoch bereits Teil des Abfindungsprospektes war und rechtlich zu akzeptieren ist.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013
Zustimmung
Begründung:
Das Honorar des Abschlussprüfers ist von EUR 175 Tsd. auf EUR 158 Tsd. gesunken und in dieser Höhe zu rechtfertigen. Sonstige Prüfungsleistungen wurden nicht erbracht.
TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Ablehnung
Begründung:
In der Neufassung der Satzung wird vorgeschlagen, das Kapital um insgesamt 50%, sowohl gegen Bar- als auch Sacheinlage zu erhöhen. Dem kann die SdK nicht zustimmen, zumal dies im Fall von P&I zu einer Erhöhung des Anteils des Großaktionärs genutzt werden könnte. Die SdK zieht eine Einzelfallentscheidung (je nach geplanter Verwendung des neuen Kapitals) vor.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung:
Eine feste Vergütung von EUR 20 000 pro Aufsichtsrat ist noch im Rahmen mit der Vergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Zu wünschen wäre dass diese Vergütung nur an die nicht bei dem Großaktionär beschäftigten Mitglieder gezahlt werden würde, was sich jedoch in der Praxis nicht umsetzen lässt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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