Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.08.12



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Hauptversammlung der Brüder Mannesmann AG am 30.8.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Absatz 4, 5 § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Jürgen Schafstein für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die Umsatzsteigerung von 1,2% auf 66,42 Mio. Euro kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein negatives Konzernergebnis von 958 Tsd. Euro zu verzeichnen ist. Die Armaturensparte hatte erneut bei einem negativen Ebit von 0,4 Mio. Euro einen Rückgang von 11% auf 27,68 Mio. Euro zu verkraften. Infolgedessen kann keine Dividende gezahlt werden.
Da aber der Kernbereich Werkzeug im Geschäftsjahr 2011 um 12,4% auf 38,29 Mio. Euro gesteigert werden und das Ebit auf 2 Mio. Euro angehoben werden konnte, ist die Entlastung der beiden Vorstände Jürgen Schafstein und Bernd Schafstein gerechtfertigt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Bernd Schafstein für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 2

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der AR seine Pflichten im ausreichenden Umfang wahrgenommen. Es fehlt allerdings im AR-Bericht das erforderliche Ergebnis der Effizienzprüfung sowie eine Aufstellung der genehmigungspflichtigen, genehmigten und abgelehnten Geschäfte im abgelaufenen Geschäftsjahr.

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich ist die Morison AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, dazu geeignet, die Abschlüsse auf Richtigkeit zu prüfen. Dennoch muss der Beschlussvorschlag auf Grund der außerhalb der Abschlussprüfung errechneten zu hohen Nebenkosten, die 44,72% der Gesamtkosten betragen, abgelehnt werden. Die SdK hält allenfalls im Sinne der Unabhängigkeit zum Unternehmen einen Anteil von 25% für sonstige Beratungsleistungen des Wirtschaftsprüfers vertretbar.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Die SdK ist gegen die Wiederwahl der langjährigen AR-Mitglieder Nicole Schafstein-Coen, Reinhard C. Mannesmann und Michael Nagel.
Es hat sich gezeigt, dass das Unternehmen schon zu lange im Status quo verharrt und vorwärtstreibende Innovationen fehlen. Mit der jetzigen Geschäftspolitik ist auch mittelfristig nicht zu erwarten, dass die Gewinnzone erreicht wird. Eine Neuausrichtung der Gesellschaft ist erforderlich! Es ist sehr deutlich, dass der amtierende AR bisher eine solche Reform wenig beachtet hat und die unveränderte Bestallung der Mitglieder eher diesem Ziel entgegengestanden hat. Die Ablösung der bisherigen Verantwortlichen und eine Aufstellung neuer Kandidaten könnten größere und bessere Entwicklungsanstöße bringen.
Da der bisherige AR auch für die unverhältnismäßige Vergütung der zwei Vorstände, die 1,2 Mio. Euro erhalten, verantwortlich ist, während die Aktionäre seit 2007 ohne Dividende geblieben sind, ist damit ein weiterer Grund für die Ablehnung der Wiederwahl gegeben.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Änderung von § 4 der Satzung (Veröffentlichungen)

Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderung zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Bundesanzeiger entspricht dem heutigen Standard.

TOP 8
Beschlussfassung über eine Änderung von § 6 Absatz 4 der Satzung (Aktien)

Zustimmung
Begründung: Gegen die Neufassung des genannten Paragraphen in der Satzung bestehen keine Bedenken.

TOP 9
Beschlussfassung über die Streichung von § 14 Absatz 3 der Satzung (Einberufung des Aufsichtsrats)

Zustimmung
Begründung: Die Streichung des genannten Absatzes 3 von § 14 der Satzung ist sinnvoll.

TOP 10
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Absatz 2 und § 16 Absatz 4 der Satzung (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats)

Zustimmung
Begründung: Die zur Abstimmung vorgelegte Änderung ist zeitgemäß und ist nicht zum Nachteil der Kapitalanleger.

TOP 11
Beschlussfassung über die Änderung von § 21 Absatz 2 der Satzung (Stimmrecht – Beschlussfassung)

Zustimmung
Begründung: Die beantragte Änderung der Satzung im oben genannte Paragraphen hat keine negativen Auswirkungen für die Aktionäre.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.