Hauptversammlung der Medion AG am 31.08.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 (01.01. – 31.12.2011), des Lageberichts (nach § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289a, 315 Abs. 4 HGB sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Trotz eines Umsatzrückgangs von über 10% konnte das Ergebnis aufgrund besserer Margen annähernd gehalten werden. Der Dividendenrückgang von 0,23 € auf 0,21 € berücksichtigt diesen Rückgang.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat in dem Übergangsjahr vom Eigentümer zum beherrschten Unternehmen einen guten Job gemacht und über den Fragen zur strategischen Positionierung des Unternehmens das operative Geschäft weiter vorangetrieben.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Der alte Aufsichtsrat hat die Gesellschaft gut und angemessen durch das schwierige Jahr 2011 geführt. Trotz komplizierter Verhandlungen mit dem neuen Eigentümer hat das operative Geschäft nicht gelitten
TOP 5
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und gebilligten Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 (01.01. – 31.03.2012), des Lageberichts (nach § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289a, 315 Abs. 4 HGB sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 6
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 (1.1.-31.3.12) von 0,18 € entspricht der Ausgleichszahlung von 0,69 € netto je Gesamtjahr. Sie wurde zwar nur zur Hälfte verdient, die Cashposition des Unternehmens lässt dies jedoch zu, außerdem besteht für die Minderheitsaktionäre unabhängig vom Ergebnis ein gesetzlicher Anspruch auf die Mindest-Ausgleichszahlung.
TOP 7
Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: siehe TOP 3., gilt analog für 2012.
TOP 8
Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012
Antrag auf Einzelentlastung
Begründung: Auf der HV wird von der SdK beantragt werden, den Aufsichtsrat einzeln zu entlasten.Stimmt die HV dem nicht zu, wird von der SdK gegen die Entlastung gestimmt werden, andernfalls wird für das deutsche Mitglied für die Entlastung gestimmt werden, hingegen gegen die Entlastung der Mitglieder des neuen Großaktionärs gestimmt werden, weil die Mitglieder weder bei der letzten noch lt. Auskunft der Gesellschaft auf der jetzt stattfindenden Sitzung teilnehmen werden. Die SdK sieht hierin einen Verstoß gegen die in Deutschland geltenden Usancen der persönlichen Teilnahme und Verantwortung gegenüber allen Aktionären auf einer HV.
TOP 9
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: In der Satzung soll indirekt das Recht auf Nicht-Anwesenheit von AR-Mitgliedern zementiert werden.
TOP 10
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13 (01.04.2012 – 31.03.2013)
Ablehnung
Begründung: Von der Märkischen Revision GmbH soll auf die PwC gewechselt werden. PwC ist jedoch auch der Abschlussprüfer für die Lenovo GmbH Deutschland. Eine Unabhängigkeit für die Minderheitsaktionäre der Medion AG sehen wir als nicht gegeben an.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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